Kontinentālsperre
(Kontinenta
lsystem), die von
Napoleon I. gegen
England verhängte Maßregel, dem
Handel desselben
durch
Absperrung des gesamten europäischen
Festlandes einen tödlichen
Schlag zu versetzen und es zum
Frieden und zur
Anerkennung
des im
Utrechter
Frieden aufgestellten
Seerechts zu zwingen. Die Grundlage des Kontinenta
lsystems war das
unter dem von
Berlin
[* 3] aus erlassene
Dekret
Napoleons, welches die britischen
Inseln in Blockadezustand erklärte, allen
Handel,
Verkehr und alle
Korrespondenz mit ihnen aufs strengste untersagte, die in irgend einem von den französischen
Truppen
oder deren Verbündeten besetzten Land betretenen englischen
Unterthanen für kriegsgefangen, alles
Eigentum
englischer
Unterthanen sowie alle aus
England und seinen
Kolonien kommenden
Waren für gute
Prise erklärte und allen
Handel mit
englischen
Waren verbot.
Auf diese Maßregel antwortete England mit einer Geheimratsverordnung vom wodurch allen neutralen Schiffen das Einlaufen in einen französischen oder unter französischer Kontrolle stehenden Hafen verboten ward. Napoleon, der sich unterdessen in den Besitz der Hansestädte gesetzt hatte, antwortete darauf von Warschau [* 4] aus durch ein neues Dekret worin die Konfiskation sämtlicher in den Hansestädten mit Beschlag belegter englischer Waren ausgesprochen wurde.
England erklärte 11. März dafür die strenge
Blockade der
Weser,
Ems und
[* 5]
Elbe und dehnte dieselbe 11. Nov. auf
alle Häfen aus, in welche die englischen
Schiffe
[* 6] nicht einlaufen durften. Außerdem wurde bestimmt, daß jedes mit einem
französischen
Paß
[* 7] ausgerüstete
Schiff
[* 8] konfisziert und nur den
Neutralen der
Verkehr zwischen den
Kolonien und ihrem
Vaterland gestattet sein solle.
Alle andern
Schiffe sollten, wenn sie mit den blockierten Häfen
Handel treiben wollten, erst
in einen englischen
Hafen einlaufen und daselbst eine
Abgabe von 25 Proz. entrichten.
Letztere Bestimmung drohte
Napoleons ganze
Kontinenta
lsperre zu zerstören.
Daher erschien ein
Dekret von
Mailand
[* 9] aus, wodurch jedes
Schiff, welches sich
zu einer
Fahrt nach
England oder zu einer Abgabenentrichtung verstehe,
¶
mehr
für denationalisiert erklärt ward. Dergleichen Schiffe sollten ebenso wie diejenigen, welche die Blockade Englands gebrochen
hatten, als gute Prisen angesehen werden. Die Denunzianten sollten nach einem Dekret vom den dritten Teil des erbeuteten
Guts erhalten. Der Kontinenta
lsperre, welcher anfangs bloß Frankreich, Holland, ein großer Teil Italiens
[* 11] und die Rheinbundsstaaten
beipflichteten, traten im Tilsiter Frieden 7. und Preußen
[* 12] und Rußland, durch den Vertrag von Fontainebleau Dänemark,
[* 13] Spanien,
[* 14] das seine Häfen für die englische Flotte verschlossen erklärte, endlich auch Österreich
[* 15] bei.
Rußland und Dänemark sollten in den nordischen Meeren, Frankreich, Spanien, Holland und Italien
[* 16] im Mittelländischen
Meer und im Ozean den Handel mit englischen Waren verhindern. Da Portugal den Anschluß verweigerte, wurde es von den Franzosen
besetzt und die Dynastie Braganza vertrieben. Allein bald tauchte eine Reaktion gegen die auf, die immer weiter
um sich griff. An eine strenge Durchführung der Kontinenta
lsperre war ohnehin nicht zu denken; vielmehr fand der Handel eine Menge Mittel und
Wege, wodurch das verhaßte System umgangen wurde.
Vorzüglich die Nordamerikaner und griechische Seeleute betrieben diesen Handel mit englischen Waren in französischen und
neutralen Häfen. Weil der Schleichhandel besonders an der holländischen Küste eifrigst betrieben wurde
und König Ludwig ihn nicht streng genug bestrafte, wurde Holland 1810 mit Frankreich vereinigt, ebenso die ganze deutsche Nordseeküste
sowie Lübeck.
[* 17] Da nun das Überhandnehmen des Schleichhandels die Zwecke der Kontinenta
lsperre zum Teil vereitelte, so verordnete Napoleon durch
die Dekrete vom 5. Aug. und (Tarif von Trianon), daß alle Kolonialwaren als aus dem englischen Handel
herrührend betrachtet und daher mit 50 Proz. Kontinenta
lsteuer belegt sein sollten.
Das Dekret von Fontainebleau vom verordnete sogar die Verbrennung und Vernichtung der englischen Waren. Gleichwohl
wurden Mittel und Wege gefunden, diese strengen Maßnahmen zu umgehen, und dadurch, daß der Kaiser später
gegen die Lösung eines Lizenzscheins die Einfuhr einer gewissen Menge englischer Waren gegen die Ausfuhr einer gewissen Menge
französischer Manufakturwaren nach England gestattete, sank die Kontinenta
lsperre zuletzt zu einem Mittel zur Bereicherung seiner leeren Kassen
herab; 1810 nahm er, ohne die konfiszierten Waren zu rechnen, 150 Mill. Frank an Steuern und Lizenzen ein.
Die Kontinentalsperre
fiel schließlich durch die gegen Napoleon gerichtete Allianz Rußlands und Englands 1812 und die große Koalition von 1813.
Was die politische Bedeutung der Kontinentalsperre
anlangt, so trug dieselbe ohne Zweifel viel zur Erhöhung des schon
vorhandenen Hasses gegen Napoleon bei und war mithin schon deshalb eine gänzlich verfehlte Maßregel. England erlitt durch
sie überdies wenig Einbuße, indem es sich neue Absatzwege eröffnete und die feindlichen Kolonien um so mehr brandschatzte.
Wiewohl zum Ersatz der verteuerten Kolonialwaren und Manufakturen manche Industrien sich entwickelten, wie namentlich die
Rübenzuckerfabrikation, so hatte die Kontinentalsperre
doch auch nationalökonomische Nachteile in ihrem Gefolge.
Sie rief notwendig eine Menge ephemerer Unternehmungen hervor, für die in den natürlichen Verhältnissen ihres Bodens kein Grund vorhanden war, und die bald für viele sichern Ruin zur Folge hatten. Durch die tödliche Feindschaft, die man England erklärt hatte, versperrte man der Industrie und dem Handel des Festlandes allen Zutritt zu den überseeischen Ländern und benachteiligte also gerade die Unternehmungen, die trotz des sogen. Monopols der Engländer naturgemäß erwachsen waren. Indem man ferner Gegenstände vom Handel ausschloß, die zum Bedürfnis geworden waren, legte man den Konsumenten unerschwingliche Lasten auf, da die benötigten Artikel teils nur notdürftig und mit Mühe durch einheimische ersetzt, teils vom Inland nur zu enormen Preisen oder gar nicht geliefert werden konnten. Kurz, der ganze Handel geriet durch die in falsche Geleise.
Vgl. Kiesselbach,
Die Kontinentalsperre
(Stuttg. 1849).