Konditor
(vom lat. condire, »einmachen«;
franz. Confiseur, engl. Confectioner), Gewerbsmann, welcher nicht
nur eßbare Konditor
waren, Zuckerbäckereien
(Konfekt), Zuckergelees,
Marmeladen, eingemachte oder mit
Zucker
[* 2] überzogene
Früchte,
Gefrornes
[* 3] etc. liefert, sondern auch Dekorationsstücke als
Tafelaufsätze anfertigt. Verfertigt ein Konditor
vorzugsweise feine
und künstliche
Ware, so nennt man ihn wohl auch
Schweizerbäcker, weil früher vorzüglich geschickte
Konditoren
aus der
Schweiz
[* 4] kamen.
Schon im
Mittelalter
gab es Konditoren.
Von den italienischen
Höfen kamen sie als eigne Hofoffizianten
(Hofkonditoren
) auch an die übrigen europäischen
Höfe. In
Deutschland
[* 5] waren sie nicht zünftig. Konditorei
, das
Gewerbe sowie
das
Geschäfts- und Verkaufslokal des Konditors.
Vgl. Eupel, Illustrierter Konditor
(11. Aufl., Weim.
1886);
Hennersdorf, Handbuch der Konditorei
(Halle
[* 6] 1882-83);
Krackhart,
Neues illustriertes Konditorbuch
(4. Aufl.,
¶
mehr
Münch. 1886).
Im übrigen vgl. die einzelnen Artikel (Bonbons, Dragee, Einmachen etc.).