Kompetenz
(lat.), Zuständigkeit, Befugnis;
der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit);
auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf;
daher Kompetenzbuch
, das Aktenstück, in welchem die
Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet
sind.
Über die
Rechtswohlthat der Kompetenz
s.
Beneficium competentiae.