Kolleg
,
soviel wie Kollegium.
Kolleg
4 Wörter, 30 Zeichen
Kolleg,
soviel wie Kollegium.
Kollegium
(Kolleg, lat.), Gesamtheit mehrerer Personen von gleichem Amt und Beruf (Kollegen, collegae),
besonders im Staatsleben, im alten Rom
[* 4] auch von gewissen Korporationen, Zünften etc. gebräuchlich. Im modernen Staatswesen
heißt Kollegium
jede aus einer Mehrheit von Personen bestehende Behörde, deren Mitglieder gleiches Stimmrecht haben. Insbesondere
spricht man von einem Richterkollegium
und von Kolleg
ialgerichten, wenn zur Beratung und Beschlußfassung der vor
dieselben gehörigen Rechtssachen eine Mehrheit von Gerichtspersonen erforderlich ist (s. Kollegialsystem).
Vorzugsweise üblich ist das Wort auch als Bezeichnung für die Lehrer einer mehrklassigen Lehranstalt, sofern sie als einheitlicher
Körper auftreten (Lehrerkollegium
). Auf Universitäten werden die Vorträge der Lehrer, zu welchen die Studierenden sich versammeln,
dann auch die Räume, in welchen jene gehalten werden, Kollegien
genannt. Man unterscheidet collegia publica
(unentgeltliche Vorlesungen), privata (gegen Honorar) und collegia privatissima (Unterrichtsstunden im engern Kreis).
[* 5] Damit
hängt zusammen die Bezeichnung der kirchlichen Lehranstalten und später der höhern Lehranstalten überhaupt in England,
Frankreich, Rom etc. als College, Collège, Collegium (s. d.). S. auch Collegia nationalia, C. pietatis und
Helvetisches Kollegium. Bekannt ist die alte lateinische Rechtsregel: Tres faciunt collegium, »drei gehören zu einem Kolleg
ium«.