Kollateralgeld
,
die Abgabe, welche die Erben eines Seitenverwandten von dessen Nachlaß an die Staats- oder Gemeindekasse zu entrichten haben.
Kollateralgeld
33 Wörter, 254 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Kollateralgeld,
die Abgabe, welche die Erben eines Seitenverwandten von dessen Nachlaß an die Staats- oder Gemeindekasse zu entrichten haben.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Kollateralgeld,
die Abgabe, welche die den Erblasser beerbenden Seitenverwandten vom Nachlaß zu zahlen haben.