Kellerrecht
,
das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück einen Keller zu haben. Es wird als eine Art der Superfizies (s. d.) im Deutschen Entwurf des Erbbaurechts behandelt;
in Sachsen [* 2] im §. 661 des Bürgerl.
Gesetzbuches neben der das Baurecht genannten Superfizies, aber ebenso wie diese.