Kauffahrer
(Kauffahrteischiffe, jetzt meist Handelsschiffe genannt), alle dem Handelsverkehr dienenden Seeschiffe, im Gegensatz zu den Kriegsschiffen.
Für
Deutschland
[* 2] ist in Ansehung der
Nationalität der Kauffahrer
und ihrer Befugnis
zur
Führung der
Reichsflagge das
Reichsgesetz vom maßgebend (vgl.
Heimatshafen).