(griech.), unbedingt, bestimmt (im
Gegensatz von hypothetisch);
daher kategorischer
Imperativ, bei
Kant (»Grundlegung
der
Metaphysik der
Sitten«) das
Sittengesetz, insofern es unabhängig von jedem andern
Gebot und jeder andern Rücksicht gebietet
und verbietet und ihm ohne
Widerspruch
Gehorsam geleistet werden muß.
(grch.), eigentlich aussagend, dann bestimmt, unbedingt, gebieterisch. Ein
kategorisches
Urteil heißt bei den Logikern ein solches, in welchem das Prädikat vom Subjekt nur einfach (sei es bejahend
oder verneinend) ausgesagt wird (A ist B oder A ist nicht B), im Unterschied vom hypothetischen und disjunktiven
Urteil. Kategorischer
Imperativ heißt bei Kant das Sittengesetz, sofern es ein unbedingtes, durch keinerlei Rücksicht
auf sonstige Beweggründe (Lust oder Unlust) zu beugendes Soll ausspricht. Das Sittengesetz, will Kant sagen, gebietet nicht
hypothetisch (bedingungsweise): sei gut, wofern du glücklich sein willst, sondern schlechthin, ohne
einschränkende Bedingung.