Kassenschein
,
s. v. w. Papiergeld, insbesondere solches, welches bei Zahlungen an Staatskassen zu seinem Nenngehalt angenommen oder auch von bestimmten öffentlichen Kassen gegen Metallgeld eingelöst wird.
Auch werden so die Urkunden genannt, welche ¶
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Banken bei Hinterlegung von Depositen dem Deponenten ausstellen.