Kantonierung
(Kantonnement, franz.), vorübergehende
Einquartierung von
Truppen in bewohnten
Orten, teils für einzelne
Truppenteile bei besondern Anlässen, die eine Verlegung aus dem eigentlichen Standquartier notwendig machen, wie
Epidemien
etc., hauptsächlich aber bei Zusammenziehung größerer Truppenmassen im
Frieden oder im
Krieg. Die Verteilung der
Truppen
in der Kantonierung
(Dislokation) wird weit vom Feind ab möglichst weitläufig je näher am Feind aber, desto enger
genommen, so daß sie zuletzt in ein bloßes
Biwak mit Benutzung des in den Ortschaften vorhandenen Unterkunftsraums übergeht.
Die den einzelnen Truppenverbänden
(Divisionen,
Armeekorps) zugewiesenen
Bezirke werden so bemessen, daß diese
Verbände in
einem bestimmten Zeitraum, je nach der nötigen Schlagfertigkeit nach einem halben bis einem ganzen Tagemarsch,
auf dem gemeinschaftlichen Versammlungs-
(Rendezvous-) Platze zur Verwendung bereit stehen können. Gegen feindliche unerwartete
Annäherung wird das ganze Gebiet der Kantonierung
durch
Vorposten, jede einzelne Ortschaft durch Kantonnementswachen gesichert. Zur
raschen Verbreitung des
Alarms wird außer der Bereitstellung von
Ordonnanzen durch besondere Vorkehrungen
(Telegraphen,
[* 2]
Signale,
Fanale etc.) gesorgt. Bei längere Zeit andauernden Kantonierungen
werden für die
Truppen nötigen Falls
auch besondere Kantonnementslazarette eingerichtet.