Kanoniker
(lat.
Canonici), ursprünglich diejenigen
Priester, welche nach einer gewissen
Regel
(Kanon) zusammenlebten.
Nach dem Vorbild des
Augustin und des
Eusebios von
Vercelli (im 4. Jahrh.) wurde die vita canonica (so genannt, weil sie sich
nach dem
Ausspruch des
Kanons,
Apostelgesch. 4, 32,. richtete), d. h. die
klösterliche Vereinigung der
Kleriker (Kanoniker
), durch die
Regel
Chrodegangs (s. d.) von
Metz
[* 2] für seine
Diözese angeordnet und durch das
Aachener
Konzil von 816 (oder 817) auf alle
Kirchen im fränkischen
Reich, an denen sich eine
Mehrzahl von
Geistlichen befand, ausgedehnt
(Regula Aquisgranensis).
Als diese Form des Zusammenlebens der Geistlichen im sogen. Kapitel (s. d.) schon im 10. Jahrh. ihrer Auflösung entgegenging, indem die dem Kapitel gehörenden Güter unter die Mitglieder verteilt wurden, schieden sich die bei der Regel verharrenden als Canonici regulares von den weltförmigen, den Canonici saeculares. Jene bildeten eine neue Klasse von Mönchen, zu deren reichen Pfründen und Pfarreien sich viele aus dem Adel drängten, um auf diesem Weg zu den höhern Kirchenwürden aufzusteigen.
Von neuem einreißende Verweltlichung rief verschiedene
Reformationen des kanonischen
Lebens hervor, als deren namhafteste
die Prämonstratenserregel von
Norbert (s. d.) gilt. Die
Kleidung der Kanoniker
war im 12. Jahrh. ein langer Leibrock, darüber das
leinene
Chorhemd
(Alba);
[* 3] dann das
Almutium, eine
Mütze von
Schaffell, welche
Kopf,
Hals und
Schultern bedeckte;
dazu ein schwarzer
Mantel ohne
Kragen und die
Kalotte (Käppchen). Die spätern prachtliebenden
Chorherren gaben dieser
Tracht
ein gefälligeres Aussehen und vertauschten namentlich das Käppchen mit dem viereckigen
Barett, woran man jetzt die
Chorherren
zu erkennen pflegt. Jetzt nennt man Kanoniker
(Kanonikus,
Chorherr,
Domherr,
Domkapitular,
Stiftsherr) das Mitglied
eines
Kapitels (s. d.). - Über in der
Musik s.
Kanonik.