Kammerherr
und Kammerjunker
,
Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen
Personen zu versehen
haben, und zwar ist der erstere der höher gestellte.
Kammerherr
27 Wörter, 210 Zeichen
Kammerherr
und Kammerjunker
,
Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen
Personen zu versehen
haben, und zwar ist der erstere der höher gestellte.
Nr. | Ergebnis | Kammerherr |
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1 | ****** | Kam|mer|herr, der (früher): dem Kämmerer unterstellter Adliger am Hof eines Fürsten, zu dessen Hofamt die ... |