Kahal
(Kagal, hebr., »Versammlung«),
bei den polnisch-russischen
Juden, wie bei den deutschen K'hilla, eine
Gemeinde,
die, zu rein religiösen
Zwecken verbunden, ein geordnetes Gemeindewesen, Kultusbeamte,
Schule,
Synagoge,
Friedhof, Frauenbad
und ähnliche
Institutionen besitzt. Diesem Kahal
wurde von der russischen
Regierung ein gewisses Selbstverwaltungsrecht eingeräumt,
und er hat derselben solidarisch für seine Verpflichtungen zu haften. Seine Machtbefugnis hat der Kahal
, wie
nicht zu zweifeln, manchmal mißbraucht und im zelotischen
Eifer hin und wieder die ihm gesetzten
Grenzen
[* 3] überschritten. Die
ihm von Braphmann (»Der Kahal«
,
Wilna
[* 4] 1870, und »Die hebräischen
Lokal- und allgemeinen
Vereine«, Petersb. 1872) untergeschobenen
national-religiösen
Tendenzen beruhen indessen auf Mangel an genauer Kenntnis der den
Juden der slawischen
Länder noch anhaftenden Eigentümlichkeiten.
Vgl. Schwabacher, Drei Gespenster (Stuttg. 1883).