Kaduzität
dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von welchem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden.
Kaduzitäten
,
Bona caduca (niederfällige
Güter), Vermögenskomplexe,
welche mangels eines Berechtigten dem
Fiskus anheimfallen;
im
Mittelalter
Grundstücke, welche wegen Erblosigkeit oder wegen
Felonie dem Lehnsherrn anheimfallen. Kaduzität
eines Außenstandes ist das Verlorengehen desselben durch Zahlungsunvermögen
des
Schuldners, dann die verloren gehenden und niederzuschlagenden Außenstände und Beträge selbst.