Kabine
(franz.), s. v. w. Kajütte, Koje;
auch Badekarren in Seebädern.
Kabine
21 Wörter, 159 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Kabine
(franz.), s. v. w. Kajütte, Koje;
auch Badekarren in Seebädern.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(frz.), auf Schiffen soviel wie Kajüte, Koje, auch Badekarren in Seebädern.
(niederdeutsch), auf Segelschiffen der Wohnraum des Kapitäns im Hinterschiff. Passagierdampfer haben meist zwei Kajütten, den häuslichen Zimmern entsprechende Wohnräume, welche nach der Schiffsgattung in Lage, Ausdehnung [* 3] und Ausstattung außerordentlich verschieden sind. Dampfer mit Personenbeförderung haben außer Kajütte für Kapitän, Steuermann und Maschinisten auch Kajütten für Passagiere erster und zweiter Klasse, d. h. Salons für den Tagesaufenthalt und die gemeinschaftlichen Mahlzeiten, mit daranschließenden Schlafstätten, welche als Deckbauten, auf Oberdeck, am Heck (erste Klasse) und mittschiffs (zweite Klasse) ausgeführt sind und ihr Licht [* 4] durch Seitenfenster erhalten.
Auf ozeanischen Passagierdampfern sind die Kajütten, der Zahl der Reisenden entsprechend, von großen Abmessungen, so daß sie nicht selten das ganze Hauptdeck sowie einen Teil des darunterliegenden Decks einnehmen und häufig, besonders in neuester Zeit, auch noch umfangreiche Deckbauten zu Kajütten eingerichtet sind. Die erste Kajütte der Hochseedampfer vertritt an Bord die Stelle des Hotelspeisesalons ersten Ranges, ist dem entsprechend reich möbliert und mit allem Komfort ausgestattet, wie die anstoßenden Kabinette gleichfalls, welche die Kojen und Betten nebst Wascheinrichtung aufnehmen. Diese empfangen ihr Tageslicht durch Seitenfenster (side lights) in den Schiffsborden, deren runde Form zur Bezeichnung Ochsenaugen führte. ¶
Die die Tropen passierenden Dampfer sind wegen des gesteigerten Lüftungsbedürfnisses mit größern (und eckigen) Seitenfenstern ausgestattet. Die von beiden Schiffsseiten meist durch die Kabinette abgesperrten Salons empfangen ihr Tageslicht durch Oberlicht (skylights) von zweierlei Art:
1) durch in das Oberdeck eingelassene Glasstücke und 2) durch einen am Deckausschnitt sich erhebenden glasüberdachten Aufbau, welcher bei schönem Wetter [* 6] thürartig geöffnet und zugleich mit Sitzbänken auf Oberdeck ausgestattet ist. Meist ist die zweite Kajütte unter der ersten eingebaut. In neuesten Dampfern liegen beide Kajütten jedoch häufig auf demselben (Haupt-) Deck. Sämtliche transatlantische Passagierdampfer, darunter die Auswandererschiffe, besitzen auch Damenkajütten, d. h. entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten, welche ausschließlich für den Aufenthalt von Damen bestimmt sind, während die männlichen Kajüttenreisenden sich in Rauchzimmer zurückziehen können.
Auch die Wohnräume der Schiffsbeamten sind als Kajütten zu betrachten, zu denen auch deren Speiseräume zu rechnen sind, welche auf Kriegsschiffen »Messe« genannt werden. Kajüttenreisende heißen die Personen, welche Kajüttenplätze belegt haben, im Gegensatz zu den Zwischendeckpassagieren, welche gegen billiges Passagegeld in tiefer gelegenen großen Räumen, die nur mit Bettstellen (Kojen) ausgestattet sind, befördert werden. Mit dem Kajüttenbillet erwirbt der Reisende zugleich das Recht, gewisse Partien des Oberdecks, bez. des Promenadendecks, beschreiten zu dürfen, deren Grenzen [* 7] nach obenhin streng zu beachten sind. Das Quarterdeck, etwa das hintere Schiffsdrittel, darf nur von Passagieren erster Kajütte betreten werden, während mittschiffs Reisende der zweiten Kajütte sich ergehen können. Die »Zwischendecker«, Reisende dritter Klasse, sind nur auf das Vorschiff angewiesen.