Die
katholische Kirche unterscheidet eine hohe, höhere und höchste
Armut. Die erste besteht darin, daß ein Kloster nur so viel
liegende
Gründe besitzen darf, als zu seinerErhaltung nötig sind; die zweite, daß es gar keinen Grundbesitz,
wohl aber
Mobilien etc. besitzen darf; die dritte gestattet keinerlei
Eigentum. Die hohe
Armut geloben z. B. die
Karmeliter und
Augustiner, die höhere die
Dominikaner, die höchste die
Franziskaner, namentlich die
Kapuziner. Als ausschließlichen oder
doch wenigstens hauptsächlichsten
Zweck des Klosterlebens bezeichnen die Ordensregeln ein religiös-kontemplatives
Leben, oft aber auch in wesentlicher
Verbindung mit Leistungen in den Gebieten der
Seelsorge, des
Missionswesens, der
Erziehung,
Armen- und Krankenunterstützung.
Bevor jemand das
Klostergelübde wirklich ablegt, muß er als
Novize eine Zeitlang, gewöhnlich ein Jahr
(Noviziat,
Probejahr,
Klosterjahr), im K. zubringen, nach dessen Beendigung es ihm freisteht, entweder das Kloster wieder
zu verlassen, oder
»Profeß zu thun«, d. h. an
Eides Statt das
Versprechen zu geben, den
Regeln,
Statuten und
Observanzen des
Ordens
getreu leben zu wollen. Diese
Gelübde werden feierliche (votum solenne) genannt, wenn sie auf Lebenszeit, einfache, wenn
sie nur auf eine bestimmteReihe von
Jahren oder für unbestimmte Zeit abgelegt werden.
Die Klostergenossen hießen früher
Brüder (fratres); später nannte man diejenigen, welche die
Priesterweihe erhalten hatten,
Väter (patres). Mit der Zeit bildeten sich in den Klöstern bestimmte
Ämter aus, deren
Verwaltung einzelnen
Mönchen (Klosteroffizialen)
anvertraut wird; diese sind gewöhnlich der Bibliothekar,
Lektor, Ökonom,
Kellermeister,
Pförtner und
Circator;
letzterer hat die Verpflichtung, als Aufseher die
Arbeits- und Schlafsäle regelmäßig zu begehen, die
Bruder zum
Gebet zu
rufen etc. Sämtliche in einem Kloster lebende
Personen stehen unter einem Vorgesetzten, der entweder von dem
Kapitel des
Klosters
gewählt, oder vom
Bischof oder auf andre
Weise eingesetzt wird. Er führt in größern Klöstern den
TitelAbt (Äbtissin), in kleinern
Propst (Pröpstin), in noch andern
Prior;
Superior,
Guardian (Priorin,
Domina),
Rektor.
Große Klöster haben bisweilen außer dem
Abt noch einen
Propst und mehrere
Prioren; der
General führt die Aussicht über alle
Klöster seines
Ordens. Gewöhnlich umschließt eineMauer den ganzen Klosterraum und bildet die
Klausur,
welche keinMönch und keine
Nonne ohne besondere Erlaubnis überschreiten darf. Die Klostergebäude selbst bilden ein
Viereck
[* 4] und umschließen einen
Hof,
[* 5] um welchen ein nach demselben offener Bogengang (Klostergang,
Kreuzgang) läuft.
Auf einer Seite stößt an dieses
Viereck die Klosterkirche, in welcher die Bewohner des
Klosters ihren
Gottesdienst halten, zu dessen Besorgung ein besonderer Klostergeistlicher angestellt ist. Im untern
Stock des
Klosters befindet
sich meist das
Refektorium (Cönakel), der Speisesaal, der gewöhnlich auch den Konventsaal
(Kapitel) bildet, wo die
Mönche
täglich zusammenkommen und ihnen ein
Kapitel ihrer
Regel vorgelesen wird, und wo die wichtigern Klosterangelegenheiten
verhandelt werden.
In den obern
Stockwerken befinden sich die
Zellen der
Mönche, die gewöhnlich nur ein
Fenster, eine Lagerstätte,
einen
Tisch und einen
Stuhl haben. Nur die Obern haben geräumigereZimmer.
Eins der vorzüglichsten
Beispiele der Klosteranlagen
des
Mittelalters ist diejenige des
Klosters zu St.
Gallen, dessenBauriß von
Keller(Zürich
[* 6] 1844) beschrieben wurde.
Näheres darüber in den Werken über kirchliche
Kunst von H.
Otte,
Lübke u. a.
Dem
Mönchswesen Ähnliches findet sich schon in der vorchristlichen Zeit bei den Völkern des
Orients, deren
Sinn sich von
Natur zur
Ruhe und
Kontemplation neigt. In der christlichen
Kirche gingÄgypten
[* 7] mit dem
Beispiel voran.
In denNiederungen Oberägyptens lebten bereits im 3. Jahrh. einzelne Weltmüde als
Einsiedler. Im 4. Jahrh. kündigten sich die Todeszuckungen
des römischen Weltreichs in einem allgemein verspürbaren
Gefühl an, daß der Weltlauf altere und es sich nicht mehr lohne,
zu leben. Man floh die
Welt, um in stetiger Todesbereitschaft der reinen
AnschauungGottes teilhaftig zu
werden. Als
Mittel dazu galt
Verzicht auf alle
Güter,
Ehre und
Vermögen,
Weib und
Kind, selbst die kirchliche
Gemeinschaft. Hatte
die
Kirche doch selbst sich zur
Aufstellung eines höchsten Lebensideals verstiegen, welches im
Grund nicht in ihr, sondern
nur neben ihr zu realisieren war:
Negation alles Menschlichen
¶
mehr
anstatt sittlich zweckvoller Lebensbethätigung.
Vgl. Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums (Gotha
[* 9] 1877);
Diese Lebensweise erhielt festere Gestalt durch den heil. Antonius (s. d.) und durch Pachomius, welcher
zuerst (um 340) für die verschiedenen Geschlechter auf der Nilinsel Tabennä eigentliche Klöster gründete. Seinem Beispiel
folgten Hilarion (s. d.), Basilius d. Gr. (s. d.), Ammonius, Macarius
u. a. Bald war das Mönchtum Modesache im christlichen Orient geworden. In den von Pachomius eingerichteten Klöstern wohnten
die Mönche und Nonnen (denn auch für seine Schwester gründete er ein in besondern, nebeneinander gebauten
kleinen Häusern (s. Laura), welche zusammen das Cönobium oder Monasterium bildeten, das von einem Abbas (»Vater«),
Hegumenen
(»Führer«) oder Mandriten (»Klostervorsteher«) regiert wurde. Dieses Klosterleben erhielt,
als sich immer mehr Personen hinzudrängten, durch Basilius bestimmte Regeln (s. Basilianer). Zur Arbeit im Dienste
[* 10] der Kirche oder der Menschheit hat sich dieses griechische Mönchtum nie entschlossen. In träger Beschaulichkeit dahinlebend,
beteiligte es sich höchstens an den dogmatischen Lehrstreitigkeiten des 6.-9. Jahrh. mit
seiner Phantasie, mit seiner bildermalenden Kunst und zuweilen auch mit seinen Fäusten.
Den erhitztesten Schwärmern genügte die Strenge der Klosterregel noch nicht, sondern sie widmeten sich in einsamen Zellen,
in Höhlen, selbst aus Bäumen und Säulen
[* 11] (s. Styliten) oder unter freiem Himmel
[* 12] maßloser Askese. So trugen die zahlreichen Boskoi
oder Pabulatores (grasenden Mönche) ihren Namen davon, daß sie in den Gefilden Mesopotamiens inmitten der
Viehherden grasten. An dem Raffinement solcher Entsagungen entzückte sich die lebensmüde Welt, und schon das Ende des 4. Jahrh.
erlebte die Anfänge einer Art von Mönchsbelletristik, den sogen. asketischen Roman.
Einen ungemeinen Einfluß erlangten die Mönche dann auch dadurch, daß sie die Erziehung der Jugend in ihre
Hände nahmen (s. Klosterschulen). Aber auch praktisch hat das abendländische Mönchtum ganz anders in die Kirchengeschichte
eingegriffen als im Orient; im Gegensatz zu letzterm weist es vor allem auch in sich
selbst Entwickelung und Fortschritt auf.
Seit dem 10. Jahrh. wurde das Mönchtum als ein besonderer geistlicher Stand (ordo der religiosi) betrachtet,
der für die weltlichen Geschäfte und niedrigen Dienstleistungen Laien- oder Klosterbrüder (conversi) annahm, welche nur einfache
Gelübde ablegten, so daß die großen Benediktinerabteien alle Gewerke für ihre Bedürfnisse, besonders zu Bauten, in sich
schlossen.
Infolge der Reichtümer, die sich in den Klöstern sammelten, traten bald allenthalben Symptome der Entartung
auf; letztere stieg im 10. Jahrh. so hoch, daß eine gründliche Reform unvermeidlich wurde. Die meisten Klöster Frankreichs
nahmen die Regel von Cluny (s. d.) an. Nachher erfolgten noch weitere Schärfungen in verschiedenartigen
Orden und Kongregationen (s. die einzelnen Orden), welche jedoch dem immer von neuem hereinflutenden Verderben niemals auf
die Dauer wehren konnten.
Zuerst ermannten sich gegen das wieder überhandnehmende Unwesen Portugal,
[* 17] wo 1834, und Spanien, wo 1835 die Klöster wenigstens
zeitweilig aufgehoben wurden, mit größerm Erfolg Italien, wo 1866 die gleiche Maßregel getroffen wurde, endlich auch das
protestantische Deutschland,
[* 18] das während der Reaktionsjahre seit 1849 den ergiebigsten Boden für das
Klosterwesen gebildet hatte. So existierten z. B. in der ganzen Erzdiözese Köln
[* 19] noch 1850 nur 272 Religiosen, 1872 dagegen 3131. Während
ferner 1851-53 in den drei DiözesenBreslau,
[* 20] Posen-Gnesen, Kulm nur 236 Mitglieder von Kongregationen existierten, war ihre Zahl
1871-1872 auf 1986 gestiegen. Durch das Gesetz vom wurden in Preußen
[* 21] alle geistlichen Orden
und ordensähnlichen Kongregationen, mit Ausnahme derjenigen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, aufgehoben.
Zur Zeit der Aufhebung befand sich in Deutschland, soweit festzustellen war, die ansehnliche Anzahl von 19,434 Ordensmitgliedern,
welche sich auf folgende Länder verteilen:
Diese erwähnten Bestimmungen sind aber so gut wie rückgängig gemacht durch das Gesetz vom welches alle Orden
wieder zuläßt, die sich der Seelsorge oder der Übung christlicher Nächstenliebe oder einem beschaulichen Leben widmen.
Klöster in antikem Stil trifft man im Orient; dort bestehen sie noch, zwar meist leer an Geist und Gesinnung, aber in unveränderten
Formen festhaltend an der Gewohnheit des Daseins und wohlthätig wirkend durch Gastfreundschaft und Pflege heiliger Stätten.
Die in Europa
[* 24] fast allein unangetastet gebliebenen Athosklöster (s. Athos) sind die merkwürdigste Reliquie
dieser Art. Zählt man die verschiedenen Orden und Kongregationen zusammen, so erhält man die Summe von 504, von denen manche
allerdings auf wenige Klöster beschränkt geblieben sind, andre dagegen zu einer und derselben Zeit mehrere Tausend Klöster
gezählt haben.
Vgl. Weber, Die Möncherei oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelt (2. Aufl., Stuttg.
1834, 3 Bde.);
500 m s. der Station Därstetten der Linie Spiez-Zweisimmen. 12 Häuser, 64 reform.
Ew. Hier stand, vermutlich an der Stelle des jetzigen Pfarrhauses, ein schon im 12. Jahrhundert gestiftetes Augustinerkloster.
10 km s. Chur. 17 kathol. und reform. Ew. deutscher Zunge.
Viehzucht. Hier
stand einst ein reiches Prämonstratenserkloster, das eine grosse geschichtliche Rolle gespielt hat. Im 12. Jahrhundert vom
Ritter Rudolf von Rotenbrunnen gestiftet und von den Herren von Vatz reich beschenkt;
1472 völlig niedergebrannt, aber bald
wieder aufgebaut.
Zuerst von Prioren, dann von Aebten geleitet, deren letzter 1599 starb.
Von dieser Zeit
an wurde das Kloster mit seinen Gütern von Vögten verwaltet, die der Abt des KlostersRoggenburg in Schwaben ernannte. Es
verarmte rasch, zerfiel in Trümmer und wurde nach der Zeit der Reformation in ein katholisches Pfarrhaus umgebaut.
Das Innere
der im gotischen Stil gebauten schmucken Klosterkirche ist seit 1646 in zwei Hälften geteilt, deren
eine dem katholischen und deren andere dem reformierten Gottesdienst eingeräumt wurde.
(lat. claustrum, «verschlossener
Ort», auch monasterium, coenobium), Gebäude, in dem Mönche oder Nonnen gemeinsam und nach gewissen Statuten (Regeln) leben.
Nur die röm.-kath., griech.-kath. und armenische Kirche haben Kloster, während die prot. Kirche sie verwirft. Die den gleichen
Statuten folgenden Kloster bilden einen Klosterorden. (S. Orden, geistliche.) Die nächste unmittelbare Aufsicht
über ein Kloster wird durch einen vom Ordenskapitel oder vom Bischofe dazu bestimmten Vorgesetzten geführt, der Abt (Äbtissin),
Prior (Priorin), Propst (Pröpstin, Domina), Superior, Rektor, Guardian heißt und im Sinne des kanonischen Rechts Prälat ist.
Die höhere Instanz bilden die Kapitel. Die Kloster einer Diöcese stehen unter dem Bischofe, viele aber unter
dem Ordensgeneral, der dem päpstl. Stuhle verantwortlich ist (exemte oder eximierte Kloster), auch Visitatoren als Stellvertreter
ernennen
kann. Die Geschäfte für die Klosterverwaltung sind unter die Klosterglieder verteilt (Klosteroffizialen). Dahin
gehören der Pförtner, Ökonom, Bibliothekar, Lektor, Kellermeister, Cirkator (Aufseher über die Arbeits-
und Schlafsäle), Novizenmeister. Unter sich begrüßen sich die Mönche mit dem AusdruckeBruder (Frater), die Nonnen mit Schwester
(Soror); ein Mönch, der die Priesterweihe erhalten hat, heißt Vater (Pater), der Priester, der als Geistlicher im Kloster
thätig ist, der Klostergeistliche.
Geschichtliches. Die Kloster haben ihren Ursprung in dem den Völkern des Orients eigenen Hange zur Beschaulichkeit
und in der orient. Anschauung von der Verdienstlichkeit der Weltflucht für den Himmel. So finden sich schon in der vorchristl.
Zeit in den verschiedensten orient. Ländern Einsiedler (s. Anachoreten), und an dieses heidn. Anachoretentum hat sich das
christliche angeschlossen. Die ersten eigentlichen Kloster entstanden im 4. Jahrh.
aus gemeinsamen Ansiedelungen solcher Anachoreten in den Wüsten Oberägyptens.
Als Vater des Mönchtums gilt der heil. Antonius (s. d.). Die erste Klosterregel stammt von Pachomius (s. d.). Seine auf der
Nilinsel Tabennä gegründete Mönchskolonie bestand aus mehrern nahe beieinander liegenden Häusern, in deren
jedem eine Anzahl Mönche in Zellen wohnte und das unter einem Vorsteher stand. Anfangs wählten das Klosterleben nur Männer
freiwillig, doch hatte schon Pachomius auch Frauenklöster gestiftet. Der Ruf höherer Heiligkeit des klösterlichen Lebens
lockte bald auch anderwärts, wie in Palästina,
[* 27] Syrien und Armenien zur Nachfolge.
Einen ernstern religiösen Geist hat erst der heil. Basilius (s. d.) um 375 in das klösterliche Leben
eingeführt. Seine Klosterregel wird jetzt noch in den griechischen Kloster von den Nestorianern, Melchiten, Georgianischen Religiosen
und Religiosinnen und von den armenischen Mönchen und Nonnen befolgt. Doch gab es im 4. und 5. Jahrh.
noch keine eigentlichen Klostergelübde. Das orient. Mönchstum zeichnet sich aus durch seine absolute
Unfruchtbarkeit für das Leben.
Eine neue Epoche begann für das Klosterleben im 6. Jahrh. durch Benedikt (s. d.) von Nursia, der auch
die Verpflichtung der Mönche auf die drei Klostergelübde (s. d.) einführte.
Seiner zweckmäßigen Regel ist es vornehmlich zuzuschreiben, daß die Kloster Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes,
der Mäßigkeit, namentlich aber durch Aufbewahrung und Vervielfältigung der litterar. Schätze des klassischen und kirchlichen
Altertums, durch Jugenderziehung (Klosterschulen, s. d.) und Pflege der Wissenschaften und Künste Pflanzstätten
der mittelalterlichen Kultur geworden sind. Auch um den Anbau des Bodens und um die Bekehrung der german. und slaw. Völkerschaften
haben sich die Kloster große Verdienste erworben. Seit dem 10. Jahrh. nahmen die Mönche,
die als ein besonderer geistlicher Stand
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
forlaufend
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(religiosi) betrachtet wurden, zahlreiche Laienbrüder (s. Laien) zur Verrichtung niederer Dienste, namentlich aber zur Ausübung
der verschiedenen Handwerke, in ihren Mauern auf. Zur Förderung dieser ihrer gemeinnützigen Thätigkeit wurden die Kloster mit
Vorrechten aller Art ausgestattet. Je mehr aber ihr Reichtum und Ansehen wuchs, desto rascher gerieten sie in
Verfall. Durch die unter den fränk. Königen eingerissene Gewohnheit, Kloster ihrer
Einkünfte wegen an Grafen und Herren zu verschenken, kamen sie unter die Herrschaft von Laienäbten (s. d.), die, nur auf
den Genuß der Einkünfte bedacht, nichts zur Aufrechterhaltung der Zucht thaten. So schlichen sich allmählich Müßiggang,
Schwelgerei und andere Laster in die Kloster ein.
Das von Chrodegang im 8. Jahrh. eingeführte kanonische Leben (monasteria canonicorum) suchte
diesem Verfalle vorzubeugen, und von den durch Karl d. Gr. zur bessern Bildung der Geistlichkeit gestifteten Klosterschulen wußten
einige den Ruhm ihrer Gemeinnützigkeit auch im 9. und 10. Jahrh. zu behaupten. Dem allgemein
empfundenen Bedürfnisse einer Reform suchte zuerst das Kloster zu Cluny (s. d.) in Burgund abzuhelfen. Viele
in Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland ließen sich nach diesem Muster reformieren; andere, wie die Kongregation von Citeaux
(s. Cistercienser), gaben der Regel Benedikts eine neue Gestalt und stifteten im 11. und 12. Jahrh. mehrere Orden
mit Filialklöstern.
Durch die Reformation verminderte sich die Zahl der Kloster beträchtlich; die prot. Fürsten zogen die Güter der verlassenen Kloster zum
Fiskus oder verwendeten sie zur Gründung öffentlicher Bildungsanstalten, zu Pfründen angesehener Geistlicher, auch wohl
zur Versorgung adeliger Fräulein. Auch in den kath. Ländern sanken die Kloster unter dem Einfluß eines neuen
Zeitgeistes immer mehr in der Meinung des Volks. KaiserJoseph II. hob 1781 die Kloster einiger Orden ganz auf und schränkte die übrigen
auf eine bestimmte Zahl von Religiösen ein. In Frankreich wurde die Abschaffung aller und Orden beschlossen.
Diesem Beispiele folgten die dem franz. Reiche einverleibten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden
Länder. Kaum war jedoch Pius VII. in Rom wieder eingezogen, als er die in Italien während der franz. Herrschaft aufgehobenen
Kloster wiederherstellte. Durch Konkordate mit Frankreich, Neapel
[* 32] und Bayern sicherte er das Fortbestehen der in diesen Ländern noch
erhaltenen und die teilweise Wiederherstellung der aufgehobenen Kloster. Bald nahm die Zahl der und ihrer Insassen
in Österreich, Frankreich, Portugal, Spanien und Italien von neuem zu. In Portugal wurden die Kloster zwar durch Dekret vom
in Spanien durch Dekret vom aufgehoben; aber diese Aufhebungsdekrete wurden bald wieder rückgängig
gemacht.
Namentlich seit 1850 vermehrten sich die klösterlichen Niederlassungen überall sehr; so in Österreich seit dem Konkordat
von 1855, vor allem aber in Frankreich unter Napoleon III. und dann wieder unter der Präsidentschaft Mac-Mahons. In Frankreich,
das zu Anfang des 19. Jahrh. gar keine Nonnen zählte, gab es schon vor der Julirevolution wieder 22000 und 1878 128000. In
Preußen hatte sich die Zahl der Mönche und Nonnen seit 1850 verzehnfacht; 1873 zählte man hier 1037 Mönche und 8011 Nonnen,
in Bayern 1094 Mönche und 5054 Nonnen, im ganzen DeutschenReiche gegen 20000 Ordensmitglieder.
Auch in England und Irland wurden neue Kloster gegründet.
Energische Maßregeln gegen das Klosterwesen wurden
zuerst in Italien infolge der polit. Umwälzungen seit 1859 ergriffen. Nachdem man zuerst die auf die um Wissenschaft und
Krankenpflege verdienten beschränkt und namentlich die Bettelorden aufgelöst hatte, hob 1866 ein Gesetz alle Kloster ohne
Unterschied auf. Danach wurden auch in Preußen infolge des Gesetzes vom sämtliche geistliche
Orden und ordensähnliche Kongregationen mit Ausnahme derer, die sich mit Krankenpflege beschäftigten, aufgehoben.
Jedoch läßt das Gesetz vom auch solche Orden zu, die sich der Seelsorge oder einem beschaulichen Leben widmen,
nur bedarf es im einzelnen Fall einer Genehmigung der Minister des Innern und des Kultus. Seitdem hat
die Zahl der Kloster bedeutend zugenommen. In Frankreich knüpft das Dekret vom die staatliche Autorisation der Kloster an
erschwerende Bedingungen und verfügt die Räumung der nicht autorisierten. In Rußland ist die Zahl der Kloster beschränkt.
In Griechenland
[* 33] wurden 1835 auf Antrag der permanenten Synode alle Nonnenklöster bis auf drei, deren Bewohner über 40 Jahr
alt sein müssen, aufgehoben.
Litteratur. Musson, Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (deutscher Auszug von Crome, 10 Bde., Lpz.
1774-84);
C. I.Weber, Die Möncherei oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelt (2. Aufl., 4 Bde.,
Stuttg. 1835);
F. von Biedenfeld, Ursprung, Aufleben, Größe, Herrschaft, Verfall und jetzige Zustände sämtlicher Mönchs-
und Klosterfrauenorden (2 Bde., mit Suppl.,
Weim. 1837 u. 1839);
Henrions Geschichte der Mönchsorden, frei bearbeitet von Fehr (Tüb. 1845);
Montalembert, Les moines
d’Occident (5. Aufl., 7 Bde., Par.
1874-77);
Weingarten, Der
Ursprung des Mönchtums (Gotha 1877);
E. Keller, Les congrégations religieuses en France (1880);
Harnack, Das Mönchtum, seine
Ideale und Geschichte (Gieß. 1881; 3. Aufl., ebd. 1886);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften
(Wiesb. 1888). Die bauliche Anlage der in früher Zeit lernt man am besten aus dem zu Anfang des 9. Jahrh.
geschaffenen Plan für jenes von St. Gallen kennen. (Vgl. F. Keller, Bauriß des Kloster St. Gallen, Zür. 1844.) Den Mittelpunkt
bildete die Klosterkirche, welche der Regel nach mit dem Chor nach Osten liegt. An die Südseite legt sich
der Kreuzgang an. An diesen lehnt sich östlich der Winterspeisesaal (Calefactorium) und darüber der Schlafsaal (Dormitorium),
südlich der Speisesaal (Refectorium), westlich der Weinkeller und Vorratsspeicher. Um diesen Gebäudeteil und seine Nebenbauten
legt sich ein zweiter Ring: das Pilgerhaus, Pferde- und Ochsenställe, die Werkstätten und Scheuern, alles das,
was zur Verwaltung des Kloster gehört. Im Osten stößt an die Kirche die Schule und der Kapitelsaal mit eigener Kapelle und zwei
kleinen Kreuzgängen, der Kirchhof und der Garten,
[* 34] gegen Norden
[* 35] das Abthaus, das Schülerhaus, das Gasthaus. Dieses System
blieb in der Hauptsache während des ganzen Mittelalters beibehalten. Namentlich die Cistercienser bildeten
es aus, das beweist z. B. die Abtei Clairvaux in Frankreich. Als Beispiel mag das trefflich erhaltene Kloster Maulbronn gelten. Der
Kapitelsaal mit der Kapelle ist an die Ostseite des Kreuzganges gerückt, die Wirtschaftsgebäude liegen ent- Artikel, die
man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.
¶