Küster
(v. lat. custos, »Wächter«),
Aufseher über die Kirchengebäude, deren Schlüssel und heilige Gerätschaften er in Verwahrung hat (vgl. Mesner).
Zuweilen ist das Küsteramt
mit dem des
Lehrers verbunden.
Vgl. Laacke, Das
Kantor-, Küster-
und Organistenamt in seinen Rechtsverhältnissen
(Bernburg
[* 2] 1884).