(spr. -ösch),Fluß in
Ungarn,
[* 2] entsteht aus einer
Menge von
Flüssen aus dem siebenbürgischen
Hochland. Der südlichste
Hauptquellfluß, die
WeißeKörös
(FehérKörös), entspringt oberhalb Brád, verläßt sodann das Bergland und vereinigt sich bei
Békés mit der mehrarmigen
SchwarzenKörös (Fekete Körös), die im siebenbürgischen
Erzgebirge entspringt. Von
Békés fließen die vereinigten
Flüsse
[* 3] in nordöstlicher
Richtung und münden bald darauf in den dritten Hauptfluß, die
SchnelleKörös
(SebesKörös). Diese entspringt bei
Bánffy-Hunyad, durchbricht das Grenzgebirge, gelangt oberhalb
Großwardein
[* 4] in die
Ebene
und schlängelt sich sodann südwestlich weiter. BeiSzeghalom nimmt
sie den im
KomitatSzilágy entspringenden
Parallelfluß
Berettyó auf, in den die Ér mündet. Die vereinigten drei Körösflüsse fließen nun gegen
SW., nehmen bei
Mezötur den Hortobágy auf und ergießen sich bei
Csongrád in die
Theiß. Die
Länge des
Flusses beträgt von der
Quelle
[* 5] der
WeißenKörös ab 550 km.
Alle diese
Flüsse haben sumpfige Ufergebiete und sind zur
Schiffahrt wenig geeignet.
(spr. -ösch), 1)
Nagy-Körös (Groß-Körös), Stadt; - 2)
Kis-Körös (Klein-Körös),
Markt im ungar.
KomitatPest, erstere an der
Budapest-Szegediner Bahnlinie, mit (1881) 22,769 ungar. Einwohnern,
Lehrerpräparandie und reformiertem Obergymnasium, letzterer mit 6734 Einw. Beide haben Weinbau
und ein Bezirksgericht.
(spr.-rösch), bei den Alten Chrysius, Fluß in Ungarn, entsteht aus drei Quellflüssen. Die Schnelle (ungar.
Sebes)Körös entspringt südöstlich von Banffy-Hunyad an der Südseite des Berges Dumbrawa. Die Schwarze (Fekete)
Körös hat ihren Ursprung am westl. Abfall des Bihargebirges und vereinigt sich bei Békés mit der Weißen (Feher) Körös, die aus dem
südöstl. Flügel des Bihargebirges kommt. Bei Körös-Tarcsa fließt noch die Schnelle Körös zu. Nach Aufnahme desBerettyó
mündet die Körös links unweit Csongród in die Theiß. Die Flußlänge der Schnellen
[* 6] Körös beträgt 287, der
Schwarzen Körös 257, der Weißen Körös 303, der vereinigten Körös 267 km. Die Körös wird
nur im Unterlaufe mit Flößen und Schiffen befahren. Die Ufer sind meist sumpfig. Die Regulierung wurde 1820 in Angriff genommen,
aber nicht vollendet.