Kämmerer
(lat. Camerarius), der Aufseher über eine Kammer (s. d.) oder sonstige Lokalität, woselbst Kostbarkeiten oder Kunstschätze aufbewahrt werden, daher Silber- oder Kunstkämmerer, der Beamte, welcher fürstliches Kammergut zu verwalten hat;
an manchen Höfen, z. B. in Wien [* 2] und München, [* 3] auch s. v. w. Kammerherr.
Der Oberstkämmerer
zählt alsdann
zu den obersten
Hofchargen. Zu dem preußischen Hofstaat gehören ein Oberstkämmerer
und ein Obergewandkämmerer
(Grand-maître
de la garderobe).
Auch ist Kämmerer
der
Titel des Verwalters der städtischen
Finanzen (s.
Kämmerei).