Justizrat
,
Titel, der in den verschiedenen deutschen
Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für
Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der
Titel
»Geheimer J.« In frühern
Zeiten war J. der
Titel
eines
Rats bei den obern Justizbehörden und bei den
Obergerichten. Die vortragenden
Räte des preußischen
Justizministeriums
führen noch jetzt den
Titel
»Geheimer Oberjustizrat«
, die
Direktoren den
Titel
»Wirklicher
Geheimer Oberjustizrat«
. In
Preußen
[* 2] versteht man unter
»Geheimer J.« auch eine Abteilung des
Kammergerichts in
Berlin,
[* 3] vor welcher die Mitglieder
des königlichen
Hauses und der hohenzollerischen
Familie ihren persönlichen
Gerichtsstand haben.