Junta
(span., spr. chún-), Vereinigung,
in
Spanien
[* 3] s. v. w.
Komitee, eine zur Erledigung gewisser Staatsangelegenheiten oder zur
Regierung selbst berufene Versammlung,
sei es, daß sie ohne den Monarchen aus eigner
Machtvollkommenheit von den Vertretern der
Nation gebildet oder von dem
Regenten
ernannt ist. Am berühmtesten sind: die von
Karl II. berufene »große J.«, aus Staatsmännern bestehend,
welche die
Kompetenz der
Inquisition zu bestimmen hatten, die von
Napoleon I. 1808 zur Ausarbeitung einer neuen
Verfassung nach
Bayonne berufene J. und endlich die 1808 von den Spaniern zur Leitung des Freiheitskampfes erwählte Zentraljunta
mit
ihren Provinzialjunten.