Jägerrecht
,
der Anteil, welcher den Jagdbeamten nach altem Gebrauch am erlegten Wild zusteht;
dahin gehören vom Aufbruch das Geräusch (s. d.) sowie das Darmfeist, dagegen gewöhnlich nicht die Mörbraten.
Jägerrecht
28 Wörter, 208 Zeichen
Jägerrecht,
der Anteil, welcher den Jagdbeamten nach altem Gebrauch am erlegten Wild zusteht;
dahin gehören vom Aufbruch das Geräusch (s. d.) sowie das Darmfeist, dagegen gewöhnlich nicht die Mörbraten.