Internat
(neulat., von internus, »inner«),
im Erziehungswesen diejenige Einrichtung der ¶
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pädagogischen Anstalten, nach der die Schüler zugleich Zöglinge sind, d. h. in der Anstalt verpflegt und erzogen werden;
demgemäß soviel wie Alumnat, in vielen Fällen auch gleichbedeutend mit Institut. Im Gegensatz dazu nennt man Anstalten, die
nicht zugleich die Schüler verpflegen, Externate. Internate
als Anstalten, die nicht die natürliche, sondern eine
künstliche Lebensordnung darstellen, sollen nicht ohne Not eingerichtet werden; unter Umständen aber (für Waisenhäuser,
Rettungshäuser, Berufsschulen, die eine größere Anzahl junger Leute an einem Punkt anhäufen) sind sie nötig. In solchen
Fällen kann es nur darauf ankommen, sie richtig einzurichten, zwischen straffer Ordnung und thunlichster Annäherung an die
Familienerziehung das rechte Gleichgewicht
[* 4] herzustellen. Ganz mit Unrecht hat man zeitweise Externat und
I. als Stichwörter einander feindlich gegenüberstehender Parteien ausgespielt; so in der Zeit der Raumer-Stiehlschen Regulative
vom Oktober 1854 hinsichtlich der preußischen Lehrerseminare.