Integrāl
(lat.), ein
Ganzes ausmachend, für sich bestehend (s.
Integralrechnung);
[* 2] Integralen
, die 2½proz. Schuldtitel
der holländischen
Staatsschuld.
In den
Niederlanden wurde 1814 die auf ⅓ reduzierte
Schuld wieder in ihrem
vollen Betrag hergestellt, hiermit jedoch zugleich eine neue
Anleihe in
Verbindung gesetzt mit der
Bedingung, daß ⅔ der damaligen
Schuld für jetzt noch unverzinslich sein (die sogen. ausgestellte oder tote
Schuld, dette différée) und hiervon jährlich
ein Teil in die verzinsliche oder aktive
Schuld einrücken sollte, so wie von dieser eine gleiche
Summe
getilgt würde. Die
Obligationen der damals gebildeten wirklichen
Schuld heißen Integralen.
Für die ausgestellte
Schuld wurden
zweierlei
Papiere ausgegeben,
Certifikate und Losbillets (Kansbillet,
Kanzen), in denen das Verlosen der zum Zinsgenuß gelangenden
Nummern erfolgte. - Integrale
Staatsschuld, s. v. w. fundierte
Staatsschuld.