In
partibus
infidelium
(oft bloß: in partibus
, abgekürzt: i.
p., lat., »in
Gegenden oder Gebieten der Ungläubigen«),
seit dem 13. Jahrh. Zusatz zum
Titel der
Weihbischöfe und apostolischen
Vikare (episcopi i. p., episcopi titulares), welche
als bloße Titularbischöfe den
Titel eines
Bischofs in
einem Land erhalten, das der katholischen
Kirche
ganz oder teilweise verloren gegangen, und woselbst thatsächlich kein
Bischofsitz vorhanden ist.