das Errichten eines Gebäudes auf einem
Grundstück, wodurch das erstere
Accession (s. d.) des letztern
wird, so daß das Eigentumsrecht an dem Gebäude dem
Eigentümer des
Grundstücks zukommt (Superficies solo cedit), unbeschadet
der etwanigen Entschädigungsansprüche desjenigen, welcher den
Bau auf fremdem
Grund und
Boden aufführte.
(lat.), Errichtung eines Gebäudes, hat zur Folge, daß das Gebäude, bez. das verbaute fremde Baumaterial
in das Eigentum desjenigen tritt, welchem der Grund und Boden gehört;