Impetus
(lat.), Ungestüm, heftiger Angriff;
im Strafrecht eine Unterart des Dolus (s. d.), rechtswidriger Vorsatz, welcher in leidenschaftlicher Erregung gefaßt wurde.
Namentlich wird die im Affekt verübte Tötung nicht als Mord, sondern als Totschlag und daher milder als jener bestraft.