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während der Revolution von 1848 zum Unterpräfekten in Thionville ernannt, mußte aber 1851 sein Amt niederlegen und kehrte nach Paris [* 3] zurück, wo er, wie vorher, jurist. Privatunterricht erteilte. Nachdem er 1859 den Titel eines Agrégé erhalten hatte, ging er als Professor des röm. Rechts nach Toulouse. [* 4] Bei den Wahlen vom zum Abgeordneten des Depart. Haute-Garonne ernannt, Mitglied, dann Vicepräsident der republikanischen Linken, that er sich als Redner besonders in den jurist.
Fragen hervor. 1875 ward er zum lebenslänglichen Senator, 1877 bei dem
Antritt des Ministeriums Dufaure zum Generalprokurator
an der Rechnungskammer, endlich bei der
Bildung des
Kabinetts Freycinet zum Minister der Justiz
ernannt. Er bekleidete dieses
Amt bis zum Rücktritt des Ministeriums, Dann wurde er Vicepräsident des Senats
und März 1890 zum Präsidenten des Obersten
Rechnungshofs ernannt. Humbert
schrieb, außer zahlreichen rechtsgeschichtlichen
Aufsätzen
in dem «Recueil de l'Académie de législation de
Toulouse», der
«Revue historique de droit» und andern
Zeitschriften, einen «Essai sur les finances et la comptabilité publique chez
les Romains» (2 Bde., Par. 1887)
und «Organisation de l'Empire romain» (1892).