Hotman
(spr. ottmang, Hotomannus), François, berühmter franz. Jurist, geb. zu Paris, [* 3] trat daselbst schon in seinem 23. Jahr als Lehrer des römischen Rechts auf. 1547 zur reformierten Kirche übergetreten, bekleidete er ein philologisches Lehramt in Lausanne, [* 4] folgte 1556 einem Ruf nach Straßburg [* 5] als Professor der Rechte und ging 1561 als Requêtenmeister an den Hof [* 6] des Königs von Navarra. 1563 wurde er von dem Bischof Montluc als Professor der Rechte nach Valence und 1567 in gleicher Eigenschaft nach Bourges berufen.
Nach der
Bartholomäusnacht flüchtete er nach Genf
[* 7] und erhielt hier einen
Ruf nach Basel,
[* 8] wo er starb. Wir nennen von seinen
Werken:
Kommentare zu den
Reden des
Cicero und zu den
Institutionen, »Observationes juris romani«, »Antitribonianus«,
durch den er zu dem
Studium des französischen einheimischen
Rechts aufmunterte, und die unter dem
Titel:
»Papae Sixti V. fulmen brutum in Henricum regem
Navarrae«
(Leiden
[* 9] 1586) veröffentlichte
Satire auf den
Papst
Sixtus V. und dessen
Bannfluch über
Heinrich IV. Seine
Schriften veröffentlichte sein Sohn
Jean Hotman
in einer Gesamtausgabe (Genf
1599-1600, 3 Bde.).
Vgl.
Dareste, F. Hotman
, sa vie et sa correspondance (Par. 1877).