Titel
Heimbach
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1) Karl Wilhelm Ernst, gelehrter Jurist, geb. zu Merseburg, [* 2] wurde 1827 in Leipzig [* 3] außerordentlicher, 1828 in Jena [* 4] ordentlicher Professor der Rechte, vertauschte aber diese Stellung 1832 mit der eines nichtakademischen Rats am Oberappellationsgericht daselbst und starb Er schrieb: »Lehrbuch des partikulären Privatrechts der zu den Oberappellationsgerichten zu Jena und Zerbst [* 5] vereinten Länder« (Jena 1848, Nachträge 1853);
»Erörterungen aus dem gemeinen und sächsischen Zivilrecht und Zivilprozeß« (das. 1849, Bd. 1);
»Lehrbuch des sächsischen bürgerlichen Prozesses« (das. 1852-53, 2 Bde.).
Mit Ortloff u. a. gab er »Juristische Abhandlungen und Rechtsfälle« (Jena 1847-1857, 2 Bde.) heraus. Zu seiner Ausgabe der Basiliken (»Basilicorum libri LX«, Leipz. 1833-70, 6 Bde.) hat sein jüngerer Bruder, Gustav Ernst, in Frankreich und Italien [* 6] das Material gesammelt.
2) Gustav Ernst, ebenfalls Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. zu Leipzig, seit 1840 daselbst außerordentlicher Professor der Rechte, starb Die reichen Materialien, die er auf einer 1830-34 zur Auffindung von antiken Rechtsquellen unternommenen Reise durch Frankreich und Italien gesammelt hatte, verarbeitete er teilweise in seinen »Anecdota« (Leipz. 1838-40, 2 Bde.),
denen er das »Authenticum« (das. 1846-51, 2 Tle.) folgen ließ. Zu der Herausgabe des »Manuale legum sive Hexabiblos« von Harmenopulos (Leipz. 1851) wurde er von Griechenland [* 7] aus veranlaßt. Er schrieb außerdem: »Über Ulpians Fragmente« (Leipz. 1834);
»Die Lehre [* 8] von der Frucht« (das. 1843);
»Die Lehre von dem Creditum« (das. 1849).