Heiligenschein
(Gloria, Nimbus), in der bildenden Kunst ein Lichtkreis oder Strahlenkranz um die Gestalt oder das Haupt göttlicher oder heiliger Personen als charakterisierendes Zeichen. Bei Ägyptern, Persern, Indern, Griechen und Römern war der als Attribut ihrer Götter, Heroen und Könige auf Statuen, Münzen [* 2] etc. im Gebrauch.
Vgl. Stephani, Nimbus und Strahlenkranz (Petersb. 1859).
Seit dem 4. Jahrh. aber eignete sich die
christliche Kunst denselben an, indem sie ihn erst den göttlichen
Personen der
Dreieinigkeit,
dann auch der
Maria und den
Engeln,
Aposteln und
Heiligen und endlich auch den christlichen
Symbolen, später
auch allegorischen
Figuren, ja selbst dem
Satan zuteilte. Einen nur das
Haupt umgebenden Heiligenschein
pflegte man als
Nimbus, den die ganze
Gestalt umfließenden aber als
Aureole (s. d.) zu bezeichnen. Doch ward dieser Unterschied nicht genau festgehalten.
Der
Nimbus als
Attribut des göttlichen
Auges oder der göttlichen
Hand,
[* 3] wodurch
Gottes Gegenwart oder Wirksamkeit
bezeichnet werden sollte, hat gewöhnlich die Form eines
Dreiecks, während der
Christus umfließende rund ist mit eingezeichnetem
Kreuz.
[* 4] Auf ältern Gemälden findet sich der Heiligenschein
häufig als ein nach außen ohne scharfen
Umriß sich verlierender Strahlenschein
dargestellt. Die spätere
Kunst brachte den Heiligenschein
gewöhnlich als durchsichtige horizontale oder schräge
Scheibe oder auch nur
als helle Kreislinie über dem
Haupte der
Heiligen an. In der
Malerei wurde der Heiligenschein
anfangs plastisch mit
Blattgold auf Kreidegrund,
bei byzantinischen und russischen Kirchenbildern sogar noch bis in die neueste Zeit durch
Edelmetall (meist
Goldblech), welches auf der Holztafel oder der
Leinwand befestigt wurde, dargestellt.