von dem jetzigen
Mikado, Mutso-Hito, abgeschaffter, früher durch
Herkommen geheiligter Brauch in
Japan,
[* 3] sich durch Aufschlitzen des
Bauches den
Tod zu geben. Nur auf die höhern Gesellschaftsklassen
beschränkt, hatte das Harakiri den
Zweck, sich einer entehrenden und für die
Familie verhängnisvollen
Todesstrafe
zu entziehen. Der Betreffende vollzog den
Akt mit großer Feierlichkeit, und in dem
Moment, in welchem die
Eingeweide
[* 4] durch
den Kreuzschnitt herausfielen, schlug ihm sein vertrautester
Freund, bisweilen sein ältester Sohn, mit einem
Säbel den
Kopf ab. War das Harakiri nicht freiwillig, so wurden
Ort,
Zeugen und derjenige bestimmt, welcher den Todesstreich
zu führen hatte. In seltenen
Fällen vertrat das Harakiri das
Duell. Der
Beleidigte, welcher keine
Genugthuung zu erhalten vermochte,
vollzog
an sich in Gegenwart des Beleidigers und unter Anrufen desselben das wo dann der letztere, wollte
er nicht der
Ehrlosigkeit verfallen, ebenfalls zum Harakiri gezwungen war.
(japan.) oder Seppuku (chines.), «Bauchaufschneiden»,
eigentümliche Art des Selbstmordes in Japan zur Feudalzeit. Das Harakiri wurde entweder aus eigenem Entschluß oder auf Befehl der
Regierung vorgenommen und bildete eine Vergünstigung des Kriegerstandes. Der Ursprung der Sitte liegt wahrscheinlich darin,
daß der Unterleib nach alter Anschauung als Sitz der Gefühle angesehen und man durch Öffnung desselben
die Reinheit seiner Gesinnung beweisen wollte.
Das Harakiri ohne Beisein eines andern, aus eigenem Entschluß oder auf Beschluß der Verwandten ausgeführt, geschah
oft, um sich aus einer Ehrensache herauszuziehen, sich im Kriege vor Gefangenschaft zu bewahren oder einer
sicher erfolgenden Strafe zuvor zu kommen. Nachdem sich der Betreffende mit einem Messer,
[* 7] das er stets bei sich trug, durch
einen Querschnitt von links nach rechts den Bauch geöffnet, durchstach er sich gewöhnlich die Kehle. Durch solche That war
er in den Augen der Nachwelt gerechtfertigt, seine Ehre war gerettet, seine etwaige Schuld wurde als nicht
erwiesen betrachtet, der Familie verblieb das
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