Hantgemal
,
im altdeutschen Rechtsleben das freie Stammgut eines Vollfreien (Schöffenbarfreien), welches im Mannesstamm forterbte.
Vgl.
Homeyer, Über die
Heimat nach altem deutschen
Recht, insbesondere über das Hantgemal
(Berl.
1852).