Handelspri
vilegien,
die Vorrechte, welche einer Stadt, Gesellschaft oder Person oder einer Klasse (z. B. den Juden im Mittelalter, welche Geld auf Zins ausleihen durften) für Handelszwecke eingeräumt werden.
Das territorial
zersplitterte
Deutschland
[* 3] war sehr reich an den mannigfachsten Handelspri
vilegien. Sie bestanden in Monopolsrechten,
Stapelrechten, Umschlagsrechten
u. a. Dabei war eine
Reihe von Vorschriften über die Benutzung der
Handelsstraßen im Schwange.
Auch nennt man Handelspri
vilegien die Vorrechte,
welche ein
Staat einem andern vor dritten
Staaten in Bezug auf den Handelsverkehr zugestanden werden.