Handelskonsul
,
früher Bezeichnung für die Mitglieder der Handelsgerichte, die, von der Kaufmannschaft frei gewählt und von der Staatsgewalt bestätigt, als Schiedsrichter in Handelsangelegenheiten urteilten.
Papst Paul IV. bestätigte sie zuerst in Rom; [* 2]
ihm folgte Franz II., König von Frankreich.
Jetzt wird nicht selten der
Wahlkonsul Handelskonsul
genannt (s.
Konsul).