[* 2] ein weißlicher oder farbiger
Kreis
[* 3] um die
Sonne
[* 4] oder den
Mond.
[* 5] Man unterscheidet kleinere und größere
Höfe, von
denen die letztern oft in
Verbindung mit
Nebensonnen oder
Nebenmonden und andern Lichterscheinungen auftreten. Die kleinern
Höfe
(Lichtkränze) werden am
Mond häufiger beobachtet als an der
Sonne, weil das
Licht
[* 6] der letztern das
des
Hofs überstrahlt. Sie entstehen, wenn die
Luft entweder mit
Dünsten so schwach erfüllt ist, daß die Lichtstrahlen nicht
zu sehr zurückgehalten werden, oder wenn dünne
Wolken am
Himmel
[* 7]
¶
mehr
vorüberziehen, und zeigen sich ganz nahe um den leuchtenden Körper. Dieser ist zunächst von einem gräulichblauen Kreis
umgeben, welcher nach innen in ein helleres Weiß übergeht und nach außen von einem gelben und roten Kreis begrenzt ist.
Auf diese folgen zuweilen noch anders gefärbte Kreise,
[* 9] welche nach außen hin abwechselnd grün und rot
sind. In dieser Vollständigkeit erscheinen die Höfe nur selten, meistens sind die Farben nur schwach oder verschwinden ganz,
so daß dann nur ein Hof ohne Farben sichtbar ist.
Die Durchmesser der farbigen Ringe sind nach der Größe der Nebelbläschen veränderlich; je größer die letztern sind, desto
kleiner werden die erstern, und es kann die Größe der Nebelbläschen aus dem Durchmesser der Ringe berechnet
werden. Die kleinern Höfe werden durch die sogen. Beugung
[* 10] der Lichtstrahlen (s. d.) hervorgerufen, welche diese erfahren,
wenn sie durch die kleinen Öffnungen zwischen den Nebelbläschen hindurchgehen, und lassen sich nachahmen, wenn man eine
Flamme
[* 11] durch ein schwach angehauchtes oder mit feinem Staub (Semen Lycopodii) bestreutes Glas
[* 12] betrachtet.
Die größern Höfe (Sonnen- oder Mondringe, griechisch-lat. Halo) zeigen sich in ihrer einfachsten Form als helle, zuweilen
als farbige Kreise, in deren Mittelpunkt der leuchtende Körper steht. Ihr Radius hat entweder eine Große von 22-23° oder von
46-47°, der innere Rand ist schärfer, der äußere mehr verwaschen, und wenn Farben sichtbar sind, befindet sich das Rot auf
der innern Seite. Zu diesem einfachen Kreis treten öfters noch andre Erscheinungen hinzu.
Oft sind von der ganzen Erscheinung nur die Nebensonnen ohne irgend welche Kreise sichtbar, und endlich zeigt sich zuweilen
auch ein der Sonne genau gegenüberstehender und mit derselben in gleicher Höhe befindlicher weißer Fleck, Gegensonne genannt,
der im horizontalen Streifen steht, wenn dieser sichtbar ist. Man sieht diese Erscheinungen der größern
Höfe am häufigsten in nördlichen Gegenden und während der kältern Jahreszeit. Sie haben ihren Ursprung in kleinen in der
Atmosphäre schwebenden Eisnadeln oder Eiskristallen.
Die Ringe, deren Halbmesser 22° beträgt, entstehen aus einer Brechung der
[* 13] Lichtstrahlen in sechs- oder dreiseitigen Prismen,
deren brechender Winkel
[* 14] 60° beträgt; die größern Kreise oder Ringe entstehen durch eine Brechung der
Lichtstrahlen in sechsseitigen Prismen, bei welchen der rechte Winkel, den die Seitenflächen des Prismas mit seiner Basis bilden,
der brechende Winkel ist. Den horizontalen Nebensonnenkreis erklärt man durch die Reflexion
[* 15] der Sonnenstrahlen an den vertikalen
Flächen der Eiskristalle sowie die Entstehung der Nebensonnen dadurch, daß die Schnittpunkte der Sonnenkreise
und des horizontalen Streifens am hellsten sein müssen, weil hier zwei Ursachen für die Erleuchtung zusammenwirken. Die bei
tief stehender Sonne zuweilen sichtbaren senkrechten Streifen finden ihre Erklärung durch die Reflexion der Sonnenstrahlen an den
horizontalen Flächen der in der Luft schwebenden Eiskristalle.
[* 2] (lat.
Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden eines Gutes umschlossene freie Platz,
auf welchem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese Gefolgschaft selbst; ferner Bezeichnung für die
Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und seiner Umgebung.
Die hervorragende Stellung, welche das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten einnimmt, rechtfertigt und erheischt einen
gewissen äußern Glanz, mit welchem sich die Majestät umgibt.
Freilich liegt dabei die Gefahr der Übertreibung nahe, und so ist es erklärlich, daß zuweilen an den Fürstenhöfen ein
leeres Formenwesen und sinnliche Verflachung Platz gegriffen haben (man denke z. B.
an das üppige Hofleben in Frankreichvor derRevolution); die Beispiele von Höfen, an welchen die geistigen Interessen der Nation
gefördert und Wissenschaft und Kunst gepflegt wurden, wie an dem Hof der Mediceer und an dem weimarischen Musenhof, standen
in früherer Zeit nur vereinzelt da. Im übrigen sind die Hofhaltungen in ihrem Wesen und in ihrer Einrichtung
je nach der Kulturstufe der einzelnen Völkerschaften sehr verschieden; doch ist es unverkennbar, daß das Hofwesen des Orients,
welches zum Teil theokratischen Anschauungen seine Entstehung verdankte, vielfach in den abendländischen Staaten nachgeahmt
worden ist, und daß sich gewisse Spuren davon bis in die Gegenwart hinein erhalten haben. Im Altertum
fielen die Funktionen der Hofbeamten regelmäßig mit denen der Staatsdiener zusammen, wie dies heutzutage noch bei solchen
Völkerschaften der Fall ist, die sich noch nicht aus den Banden des Absolutismus befreit haben. So war es z. B. unter
den römischen Cäsaren, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers
bildeten.
Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, welche vielfache Nachahmung fand. Im DeutschenReich waren die Kurfürsten
als Inhaber der sogen. Erzämter (s. d.) zugleich die ersten Hofbeamten des Kaisers; doch lief dies im wesentlichen
auf eine bloße Titulatur hinaus, wie dies später auch in Ansehung der sogen. Erbämter (s. d.) des Reichs der Fall war. Ein
besonders steifes Hofzeremoniell bildete sich in Spanien
[* 16] aus, von wo es durch Karl V. nach Deutschland
[* 17] und namentlich an den
österreichischen Hof gelangte.
Als dann in Versailles
[* 18] durch Ludwig XIV. ein glänzendes und üppiges Hofleben geschaffen und an die Stelle
der spanischen Grandezza ein leichtlebiger Ton getreten war, fand das französische Mode- und Etikettewesen an den deutschen
Höfen vielfach Nachahmung. Wie schon bemerkt, trat die Revolution den Ausschreitungen des französischen Hofwesens entgegen;
doch suchte Napoleon I. durch eine glänzende Hofhaltung den ihm fehlenden Glanz derLegitimität zu ersetzen.
Die Höfe der Gegenwart sind zwar im großen und ganzen in konformer Weise organisiert, im einzelnen aber ist die vielfache
Gliederung der Hofbediensteten und ihrer Funktionen, namentlich auch mit Rücksicht auf den Umfang der Hofhaltung, sehr verschieden.
Diese Hofbediensteten bilden zusammen den Hofstaat des Fürsten; sie zerfallen in Hofbeamte und Hofdiener
(Hofoffizianten), je nachdem es sich um den Ehrendienst bei dem Monarchen und seiner Familie oder um die höhere Hofverwaltung
oder nur um niedere Dienstverrichtungen handelt. Die höhern Hofbeamten sind die Inhaber der eigentlichen Hofämter (Hofchargen,
Hofstäbe), während die übrigen bloße Ehrendienste zu verrichten haben
¶
mehr
(Kammerherren, Kammerjunker). Die Hofämter können bestehendem Gebrauch zufolge regelmäßig nur von Adligen bekleidet werden,
wie denn früher überhaupt der Adel die notwendige Voraussetzung der Hoffähigkeit (Kourfähigkeit), d. h. der Befugnis, bei
Hofe zu erscheinen, war, bis man in neuerer Zeit zu gunsten der höhern Staatsbeamten und Offiziere Ausnahmen statuierte und
auch an hervorragende Gelehrte und Künstler, Mitglieder der Ständeversammlungen etc. Einladungen zu Hoffestlichkeiten
ergehen ließ. Eine Hofrangordnung bestimmt in dieser Hinsicht die Reihen- und Rangfolge der bei Hofe erscheinenden Personen.
Ein besonderes Hofzeremoniell (Hofetikette) wird an den Höfen aufrecht erhalten, zu dessen Wahrung besondere Beamte (Zeremonienmeister)
bestellt sind (s. Zeremoniell). Auch ist zum Erscheinen bei Hofe eine besondere Hofkleidung erforderlich,
die bei besondern Gelegenheiten, namentlich bei Hoftrauer, im einzelnen vorgeschrieben wird.
Die sämtlichen Hofbeamten sind regelmäßig dem Minister des fürstlichen Hauses unterstellt, so namentlich in Preußen,
[* 20] woselbst
demselben zunächst das Heroldsamt für Standes- und Adelssachen, das königliche Hausarchiv und die Hofkammer
der königlichen Familiengüter untergeordnet sind. Ebenso steht das Geheime Kabinett des Königs für Zivilangelegenheiten,
aber auch das Geheime Kabinett für die Militärangelegenheiten unter dem Hausministerium, während die Generaladjutanten
und die Flügeladjutanten des Kaisers und Königs und das kaiserliche Militärkabinett nicht als königliche Beamte, sondern
als solche des DeutschenReichs und des deutschen Kaisers fungieren.
Dagegen stehen unter dem königlichen Hausminister die verschiedenen Hofchargen, welche in Preußen in oberste, Ober- und einfache
Hofchargen eingeteilt werden. ObersteHofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmarschall, der Oberstschenk, der Obersttruchseß
und der Oberstjägermeister. Als Oberhofchargen werden aufgeführt: der Oberküchenmeister, der Oberschloßhauptmann, der
Oberhof- und Hausmarschall, Oberstallmeister und Intendant der königlichen Gärten, der Oberzeremonienmeister,
der Obergewandkämmerer (Grand-maître de la garderobe), der Oberjägermeister, der Generalintendant der königlichen Schauspiele,
der Hofmarschall und die Vizeoberhofbeamten, der Vizeoberjägermeister etc. Als Hofchargen werden bezeichnet: die Schloßhauptleute,
welche über die zahlreichen königlichen Schlösser gesetzt sind, die Zeremonienmeister und die Hofjägermeister.
Zum Hofstaat gehören ferner der Generalintendant der königlichen Hofmusik, die königlichen Leibärzte,
die Privatkanzlei und der Vorleser des Königs. In Österreich
[* 21] werden oberste Hofämter, nämlich der Obersthofmeister, der
Oberstkämmerer, der Obersthofmarschall und der Oberststallmeister, ferner die Garden, nämlich der Oberst, der Hauptmann der
Arcierenleibgarde, der Kapitän der ungarischen Leibgarde, der Hauptmann der Trabantenleibgarde und der
Hofburgwache und der Kapitän der Leibgarde-Reitereskadron, endlich die sogen. Hofdienste, als der Oberstküchenmeister, der
Oberstsilberkämmerer, der Oberststabelmeister, der Oberjägermeister und der Oberzeremonienmeister, unterschieden.
Dazu kommt dann noch der militärische Hofstaat des Kaisers, bestehend aus den General- und den Flügeladjutanten, sowie die
Militärkanzlei und die Kabinettskanzlei des Kaisers. Auch die Gemahlinnen der gekrönten Häupter haben
ihren Hofstaat, welcher sich z. B. in Preußen bei der Kaiserin-Königin aus der Oberhofmeisterin, den Palastdamen, dem
Oberhofmeister,
dem Leibarzt und dem Kabinettssekretär zusammensetzt, abgesehen von den niedern Chargen; ebenso die Prinzen und Prinzessinnen
der fürstlichen Häuser.
Außer den geistlichen Oberhof- und Hofchargen kommen dann noch die obersten Erbämter und die Führer der päpstlichen Leibgarden
hinzu. Zu bemerken ist endlich, daß schon im Mittelalter den Fürsten die päpstliche Erlaubnis erteilt wurde, sich eigne
Hofgeistliche, sogen. Hofbeichtväter, halten zu dürfen, wie sie sich auch schon früher besondere
Hofkirchen gegründet hatten. Die Stellen dieser Beichtväter wurden zumeist mit Jesuiten besetzt, welche nicht selten den
bedeutendsten Einfluß zu erlangen wußten. Die protestantischen Fürsten stellten dann an ihren Hofkirchen Hofprediger oder
Hofkapläne an.
670 m. 10 Häuser, zwischen Reute und Berneck zerstreut gelegen und 2 km w. der Station Berneck
der elektrischen Strassenbahn Altstätten-Berneck. 62 zur Mehrzahl kathol. Ew. Ackerbau und Viehzucht.
524 m. Kleines Dorf, n. der Fabriken von Gattikon, 1 km ö. der Station Langnau-Gattikon der
Sihlthalbahn und 1,5 km sw. der Kirche Thalwil. 24 Häuser, 184 Ew. (wovon 32 Katholiken).
(Ober) (Kt. Zürich,
Bez. und Gem. Horgen).
671 m. Gruppe von 8 Häusern, auf den Höhen zwischen Zürichsee und Sihlthal und 2 km sw.
der Station Horgen der linksufrigen Zürichseebahn (Zürich-Wädenswil).