(an und für sich oder schlechthin, absolut gut, im
Gegensatz zu dem, was nur verhältnismäßig oder relativ gut ist),
in der
Moral das durch das
Sittengesetz der praktischen
Vernunft Vorgeschriebene, also das sittlich Vollkommene.
Gut wird der
Mensch genannt, wenn er dem
SittengesetzFolge leistet und dabei einzig und allein von der Überzeugung geleitet
wird, daß dies seine Bestimmung sei. Dann heißt auch eine
Handlung, die, aus ebendieser Überzeugung entspringend, mit dem
Sittengesetz übereinstimmt.
Das absolut
Gute steht dem schlechthin oder absolut
Bösen, dem Unsittlichen, entgegen, welches dem
Sittengesetz widerstreitet.
Das
Gute wie das
Böse in diesem
Sinn wird einzig und allein durch das Vernunftgesetz bedingt und verändert seine
Natur und
sein
Wesen nicht nach den Umständen und Verhältnissen des
Lebens, oder mit andern
Worten: das
Gute bleibt
gut, wenn es auch weiter keine angenehmen
Folgen oder gar unangenehme haben sollte, so wie auch das
Böse bös bleibt, wenn
es auch weiter keine unangenehmen
Folgen oder selbst wirklich oder scheinbar angenehme haben sollte.
Gebraucht man aber die
Wortegut und bös in relativem
Sinn, so bezeichnen beide etwas höchst Veränderliches.
Im allgemeinen versteht man dann unter jenem das Nützliche, Zuträgliche, Lusterweckende, überhaupt das, was angenehme
Folgen hat; unter diesem dagegen das Schädliche, Unzuträgliche, Unlusterweckende, überhaupt das, was unangenehme
Folgen
hat. Das
Gute und
Böse in relativem
Sinn richtet sich nach denFolgen, die sich nicht im voraus mit Sicherheit
bestimmen lassen und daher für den
Willen nicht die richtigen
Motive abgeben können. Das absolut
Gute wie das absolut
Böse
gehen aus der menschlichen
Freiheit hervor, insofern der
Mensch nur deshalb,
weil er einen durch sittliche
Motive bestimmbaren
Willen besitzt, sittlich gut oder sittlich bös zu handeln vermag (s.
Freiheit).
(das ein Besitztum, Grundbesitz
(geschlossene Güter als unteilbarer Grundbesitz), auch ein
Vermögen überhaupt,
wobei man unbewegliches und bewegliches Gut unterscheidet. Im Handelswesen nennt man
Güter im allgemeinen diejenigen Gegenstände,
die ein
Fuhrmann,
Schiffer etc. ladet, besonders aber die zur Versendung verpackten
Waren¶
mehr
oder Frachtstücke, so z. B. Meßgut, welches zum Verkauf auf die Messe gesendet wird. Man unterscheidet: schweres und leichtes
Gut, je nachdem die Waren im Verhältnis zu ihrem Gewicht wenig oder viel Raum einnehmen, trocken Gut (zuweilen in Frachtbriefen),
wenn in einem Kollo, das keine Flüssigkeit enthält, mehrere verschiedenartige Waren zusammen verpackt
sind, die man nicht spezifizieren will; bei Schiffsladungen werden Stückgüter (in Tonnen, Kisten oder Paketen befindliche
Waren) und Sturzgüter (wie Getreide,
[* 3] Salz
[* 4] etc., welche ohne besondere Verschläge in das Schiff
[* 5] geschüttet werden) unterschieden,
bei Eisenbahnsendungen mit Rücksicht auf die Lieferzeit Fracht- und Eilgüter; ferner spricht man von Stückgütern, d. h.
solchen, welche nicht in ganzen Wagenladungen aufgegeben werden, sperrigen Gütern, d. h. solchen, welche einen verhältnismäßig
großen Raum einnehmen.
Der BegriffGut spielt in der Nationalökonomie eine große Rolle. Allgemein nennt der Mensch jedes Ding ein Gut, welches für ihn
Wert hat. Hierbei sind die Motive der Wertschätzung gleichgültig. Die Zusammensetzung »wertloses Gut« enthält
demnach einen Widerspruch, sie will nur besagen, daß ein Gut sehr geringen Wert habe, während durch »wertvolles
Gut« angedeutet werden soll, daß ein Gut einen hohen Wert hat. Affektionsgüter wären solche, welche
für einen Menschen aus besondern Gründen einen außerordentlich hohen Wert haben.
Güter können materieller wie immaterieller Natur sein, welche beide Kategorien oft einander ersetzen können
und gegeneinander abgewogen werden, wenn die eine durch die andre erkauft wird. Güter sind demnach Sachen, welche als Produktions-
oder Genußmittel direkt und indirekt zur Bedürfnisbefriedigung dienen; Verhältnisse zu Personen und Sachen, welche teils
dem freien Verkehr entwachsen (Kundschaft), teils rechtlichen Beschränkungen und Bevorzugungen entspringen
(Privilegien, Realrechte etc.); endlich auch persönliche Dienste
[* 6] und allenfalls auch Menschen, welche je nach Rechtsordnung
und Sitte tot und lebend Arbeitsinstrumenten und Handelsartikeln vollständig gleichgestellt sein können.
Mitunter spricht man auch von innern und äußern Gütern. Erstere wären die Eigenschaften, Fähigkeiten, Kenntnisse etc.,
die der Mensch besitzt, also Bestandteile des Menschen selbst. Wichtiger ist der Unterschied zwischen freien
und wirtschaftlichen Gütern, welcher davon abhängig ist, ob von dem Begehrenden für die Erlangung Opfer zu bringen sind
oder nicht. Frei sind viele Güter von Natur und zwar jedermann frei zugänglich als allgemein freie, nicht aneignungsfähige
und unübertragbare (Meer, Luft) oder als freie Besitzgüter, die zwar in Besitz genommen werden können,
aber wegen ihres verhältnismäßig häufigen Vorkommens nicht Gegenstand des Tausches sind.
Infolge der Rechtsordnung können auch Güter für einzelne Individuen, Familien, Klassen, Völker frei sein, sei es, daß sie
als naturfreie Güter ausschließlich besessen, sei es, daß sie zwar mit Opfern erzeugt, jedoch ohne oder
gegen ungenügende Vergeltung von andern erlangt werden. Wirtschaftliche Güter sind diejenigen, welche nur mit Aufwendungen
zu erlangen sind, indem die Natur sie nicht in fertigem, brauchbarem Zustand liefert, oder indem sie nur von andern durch
eine Gegengabe erworben werden können.
Die wirtschaftlichen Güter sind nicht identisch mit den Verkehrsgütern (den römischen res in commercio).
Außerhalb des Verkehrs befinden sich sowohl freie als auch wirtschaftliche Güter (nach römischem Rechte die res extra commercium,
heute
viele dem Staat gehörige Güter, welche der allgemeinen Benutzung zugänglich sind, wie z. B. die Landstraßen).
Erworben werden die Güter durch Eigengewinnung, auf dem Weg des Tausches, bez. Kredits, freiwillig unentgeltlich
(Armenpflege, familiäre Unterstützungen etc.) oder zwangsweise unentgeltlich, sei es unrechtmäßig
(Diebstahl) oder sei es auf Grund des bestehenden Rechts (Ausnutzung andrer, Besteuerung).
Wirtschaftlich wie juristisch sind gewisse Eigenschaften und Zustände von großer Bedeutung, welche nicht bei allen Gütern
oder nicht in gleichem Maß auftreten. MancheGüter verlieren durch Teilung ihren Wert (z. B. Form als Faktor der Wertschätzung,
Gipsfigur), bei andern wird er vermindert (z. B. Größe als Faktor der Wertschätzung, Diamant);
[* 7] wieder andre gestatten eine
beliebige Teilung und Zusammenlegung ohne Wertänderung (Metalle). Nicht alle Güter sind gleich verbrauchlich, was
von Wichtigkeit für die Kostenrechnung und den Kredit ist.
Für letztern wie auch für das Assekuranzwesen ist die Frage der Beweglichkeit (Mobilien, Immobilien) von Einfluß; für örtliche
und zeitliche Ausgleichung der Preise, von Überfluß und Mangel, Wahl des Standorts die der Transportierbarkeit. MancheGüter
können einander ersetzen, indem sie zu gleichen Zwecken dienen (Surrogate), wodurch die Bedürfnisbefriedigung
erleichtert und mehr gesichert, auch größere Regelmäßigkeit und Stetigkeit in der Wirtschaft erzielt wird.
Viele Güter sind nur eine Zeitlang (Kalender), andre dauernd brauchbar; die einen lassen sich nur zu einem, die andern zu
verschiedenen Zwecken benutzen, was die volle Verwertung bereits erzeugter Güter sichert; manche lassen
nur die Verwendung durch eine Person zu (einnützige als echte Gegenstände des Individualeigentums), andre gestatten die
Benutzung durch viele, oder sie verlangen geradezu eine solche, wenn eine volle Auswertung stattfinden und der Nutzen mit
den Kosten im Einklang stehen soll (vielnützige, wie große Bibliotheken, Museen, Straßen als geeignetere
Gegenstände der Gemeinwirtschaft).
GewisseGüter können für sich allein verbraucht und gebraucht werden, bei andern ist die Verwertung nur in Verbindung mit
dritten möglich. Die allgemeine Verbreitetheit oder örtliche Seltenheit ist entscheidend für Kommunikationswesen, Preisbildung,
industriellen Standort, internationale Arbeitsteilung; die Möglichkeit stetiger Reproduktion für Regelmäßigkeit und Ordnung
im Haushalt und im gesamten Leben. Nicht alle Güter lassen sich aufbewahren, ohne dem Verderb und der Wertänderung
ausgesetzt zu sein; die einen gestatten die Ansammlung in Form von Rohstoffen, die andern erfordern die Umwandlung in zum
Genuß fertige Produkte, wieder andre machen die Anwendung besonderer Maßregeln und Anstalten zur Konservierung
nötig. Im allgemeinen ist die volkswirtschaftliche Lage um so besser, je mehr unter sonst gleichen Umständen vorhandene
Güter teilbar sind ohne Wertänderung, je weniger sie sich durch ihre Anwendung vernutzen, je leichter sie zu transportieren
sind, je mehr sie einander ersetzen können, je mannigfaltiger ihre Brauchbarkeit ist, je dauerhafter sie
sind, und je leichter sie sich zu jeder Zeit im erforderlichen Umfang herstellen lassen.
letzterm das zur Bedienung der Stengen, Raaen und Segel gehörende Tauwerk, welches über die Scheiben der Blöcke läuft und auf-
und niederfährt, als Fallen,
[* 9] Brassen, Schoten, Halfen, Niederholen, Geitaue, Gordinge etc. Ist eins der Tauenden irgendwie befestigt,
so heißt dies der stehende Part, während das andre laufendes Ende oder Holpart genannt wird.