Gußgerecht
igkeit
(Servitus fluminis), die Servitut, vermöge deren der Berechtigte das Regenwasser von den eignen Gebäuden oder Grundstücken auf den Grund und Boden des Nachbars, z. B. durch eine Dachrinne, fallen lassen oder das Regenwasser vom Besitztum des Nachbars auf sein eignes Grundstück ableiten darf.