Grenzbezirk
,
s. Binnenlinie.
Grenzbezirk
3 Wörter, 29 Zeichen
Grenzbezirk,
s. Binnenlinie.
die innere Grenze eines zur Verhütung des Schleichhandels der Landesgrenze entlang gebildeten schmalen Streifens Landes (Grenzbezirk) von gewöhnlich 1-2 Meilen Breite, [* 3] innerhalb dessen das Verführen zollpflichtiger Waren an gewisse Förmlichkeiten (Transport bei Tage, nicht ohne Legitimationsschein etc.) geknüpft ist und aller Verkehr an Waren und Personen der Aufsicht der hier mit besondern Rechten ausgestatteten Grenz- (Maut-) Beamten unterliegt.
Binnenland heißt das innerhalb der Binnenlinie gelegene Land, Binnenkontrolle die sich auf dasselbe erstreckende Zollkontrolle (vgl. Begleitschein).