Goßler
,
Gustav von, preuß. Staatsmann, geb. zu
Naumburg
[* 3] a. S., Sohn des 1885 verstorbenen Tribunalspräsidenten
und
Kanzlers von
Preußen,
[* 4]
Karl
Gustav v. Goßler
,
Bruders der
Frau
Adelheid v.
Mühler (vgl. seine
Biographie von
Schrader, Berl. 1886),
besuchte die Gymnasien zu
Potsdam
[* 5] und
Königsberg,
[* 6] studierte in
Berlin,
[* 7]
Heidelberg
[* 8] und
Königsberg die
Rechte,
trat 1859 als
Auskultator in den preußischen Justizdienst, ward 1861 Referendarius in
Königsberg, 1864
Gerichtsassessor in
Insterburg,
[* 9] 1865
Landrat des
Kreises
Darkehmen und 1874 Hilfsarbeiter im
Ministerium des Innern. 1877 ward er in
Stallupönen zum
Reichstagsabgeordneten gewählt und schloß sich der deutschkonservativen
Fraktion an. Er bewährte sich
bald als einen tüchtigen, gewandten
Parlamentarier und ward 1878 zum Mitglied des
Oberverwaltungsgerichts ernannt. Im Juli 1879 berief
ihn der neue Kultusminister v.
Puttkamer an
Sydows
Stelle als
Unterstaatssekretär in das Unterrichtsministerium.
Nachdem er im Februar 1881 von der klerikal-konservativen Majorität zum Präsidenten des deutschen Reichstags gewählt worden war, wurde er im Juni zum preußischen Unterrichtsminister ernannt. Er bemühte sich, eine Verständigung mit der römischen Kurie über die Beendigung des Kulturkampfs herbeizuführen, indem er der Kirche erhebliche Zugeständnisse machte, und erreichte auch 1886 im wesentlichen sein Ziel. Auch sonst erwarb er sich durch seine unermüdliche Thätigkeit und sein rein sachliches Verfahren in der Verwaltung seines Ministeriums die Anerkennung aller Parteien.