Glaubensehe
(Putativehe, Matrimonium putativum), eine trotz eines trennenden Ehehindernisses eingegangene und daher nichtige Ehe, bei deren Eingehung der eine Teil oder beide Gatten von dem Vorhandensein des betreffenden Hindernisses nichts wußten, z. B. wenn sich Geschwister miteinander verheiraten, ohne zu wissen, daß sie Geschwister sind. Bevor die richterliche Trennung erfolgt, hat eine solche Ehe alle Wirkungen einer rechtlich gültigen Ehe und zwar sowohl für die oder für den in gutem Glauben stehenden Gatten als für die erzeugten Kinder, welche daher als eheliche gelten.