Gerichtsbe
isitzer,
die Mitglieder eines Kollegialgerichts im Gegensatz zu dem Vorsitzenden desselben.
Bei den
Kammern für
Handelssachen werden die Gerichtsbe
isitzer
Handelsrichter genannt.
Bei den
Schöffengerichten (s. d.) fungieren zwei aus
dem
Volk erwählte
Schöffen als Gerichtsbe
isitzer, während dem
Amtsrichter der Vorsitz gebührt.
In den mündlichen
Verhandlungen können auch
die Gerichtsbe
isitzer
Fragen an die
Parteien,
Zeugen und
Sachverständigen sowie im Strafprozeßverfahren an den Angeschuldigten
stellen.