Gerichtliche
Analyse, chemische oder mikroskopische Untersuchung im
Interesse der
Rechtspflege. Oft
handelt es sich bei einer solchen nur um Feststellung der
Beschaffenheit von
Nahrungs- und
Genußmitteln oder
Waren andrer Art,
bei der gerichtlichen
Analyse im engern
Sinn aber ist die Gegenwart von
Blut,
Sperma,
Giften etc. in und an den verschiedensten
Gegenständen nachzuweisen.
Blutflecke sollen, oft noch nach
Jahren, an
Möbeln, Kleidern,
Waffen
[* 2] etc. erkannt
und es soll womöglich die
Natur des
Bluts festgestellt werden.
Gifte sind sehr häufig in frischern oder ältern Leichenteilen, aber auch in Geräten aller Art nachzuweisen.
Immer ist die
gerichtliche Analyse
eine qualitative, resp. quantitative
Analyse, welche nach denselben
Regeln wie jede andre
Analyse
(s. d.) ausgeführt wird.
Da aber von dem
Ausfall derselben das
Urteil des
Richters oft in erster
Linie bestimmt wird, da somit
in die
Hand
[* 3] des Chemikers
Entscheidung über
Ehre und Unehre, über
Leben und
Tod des Angeschuldigten gelegt ist, so erfordert
die gerichtliche Analyse
ganz besondere Vorsichtsmaßregeln.
Die zu untersuchenden Objekte sind vor jeder fremden Beeinflussung absolut zu schützen, das Laboratorium [* 4] darf während der Untersuchung von keinem Unbeteiligten betreten werden, es sind neue Apparate anzuwenden, und die zu benutzenden Chemikalien müssen sorgfältig auf ihre Reinheit geprüft werden; kurz, es muß alles geschehen, was irgend erforderlich erscheint, um einen Irrtum auszuschließen. Dabei ist der nachgewiesene Körper und, soweit möglich, die gesamte aufgefundene Quantität desselben in eine Glasröhre einzuschmelzen, um als Beweismaterial zu dienen.
Die Schwierigkeit der gerichtlichen
Analyse beruht zum Teil auf der
Beschaffenheit der zu untersuchenden
Substanz, zum Teil
auf der Fragstellung des
Richters. Wenn in ältern Leichenteilen, die sich in vorgeschrittener
Fäulnis
befinden,
Alkaloide nachgewiesen werden sollen, so gehört große Umsicht und Geschicklichkeit dazu, dieselben abzuscheiden
und ihre
Natur zweifellos festzustellen, und während es z. B. verhältnismäßig leicht ist,
die
Frage zu beantworten, ob
Arsenik vorhanden ist oder nicht, so ist es außerordentlich schwierig, die
Frage zu beantworten,
ob irgend welche schädliche
Stoffe vorhanden sind. Der Chemiker hat in solchem
Fall sorgfältig zu erwägen,
wie weit er eine präzise Antwort geben darf. Litteratur vgl.
Analyse, chemische.