General
(v. lat. generalis
), ein
Offizier der obersten Rangstufe, welcher größere Truppenverbände,
sei es aus einer oder mehreren
Waffen,
[* 2] befehligt.
Generalität, die Gesamtheit der Generale
eines ganzen
Heers oder aller derjenigen,
die gerade an einem
Ort versammelt sind. Der unterste
Grad als General
ist der des
Generalmajors, in
Frankreich früher maréchal
de camp, seit dem ersten Kaiserreich général
de brigade, Brigadegeneral
, meist Befehlshaber von
Brigaden
einer und derselben
Waffe.
Spanien
[* 3] hat unter dem mariscal del campo noch den besondern
Grad des
Brigadiers. Der
Generalleutnant, in
Österreich
[* 4]
Feldmarschallleutnant,
französisch jetzt général
de division, ist meist
Kommandeur einer
Division. Der General
der
Infanterie und
Kavallerie, in
Österreich
nur bei der
Kavallerie General
, bei den andern
Waffen
Feldzeugmeister genannt (in Rußland voller oder wirklicher
General
), ist Befehlshaber eines
Armeekorps oder eines größern Landesbezirks.
Frankreich hat über dem Divisionsgeneral
nur noch
den
Marschall, maréchal de
France,
Spanien den
Grad des
Generalkapitäns.
Den höchsten
Rang nimmt der
Generalfeldmarschall (s.
Feldmarschall) ein, und ihm gleich stehen in
Deutschland
[* 5] und
Österreich der
Generaloberst der
Infanterie oder
Kavallerie und der
Generalfeldzeugmeister, beides mehr Ehrentitel der Inspekteure
einer
Armee oder einer einzelnen
Waffe. Die Bedeutung der
Grade ist in den einzelnen
Ländern verschieden; so sind z. B. in Rußland
Generalmajore noch
Kommandeure einzelner
Regimenter, namentlich der
Garde. In der
Schweiz
[* 6] ist Ein General
Oberbefehlshaber
des
Heers, während die einzelnen Truppendivisionen von Obersten befehligt werden.
Kommandierender General heißt in Deutschland der General, welcher an der Spitze eines Generalkommandos (mobiles Armeekorps oder Provinz) steht. General en chef ist der Oberbefehlshaber eines Heers ohne Rücksicht auf seinen besondern Dienstgrad. à la suite des Kaisers ist in Deutschland und Rußland Ehrentitel von Offizieren, meist frühern Flügeladjutanten, welche dabei zu Truppenkommandos oder zu andern, sei es militärischen, sei es diplomatischen, Stellungen berufen sind. General du jour heißt im Felde der General, welcher z. B. bei Belagerungen in den Parallelen, während der Ruhe in Lagern oder Biwaks, tageweise wechselnd, den Befehl führt; in Rußland der General im Dienst bei dem Kaiser, der oft mit Inspizierungsaufträgen betraut wird.
Major général ist in Frankreich der Chef des Generalstabs. Ursprünglich bezeichnete General den Befehlshaber einer Heeresabteilung, neben ihm standen die Feldobersten und Kriegshauptleute; später erhielt jede Waffe des Heers besondere Generale, die im Krieg das Kommando einzelner Abteilungen für bestimmte Zeit, oft nur für den Tag einer Schlacht, erhielten; erst nach dem Siebenjährigen Krieg bildete sich das heutige Verhältnis der dauernden Übertragung von Truppenkommandos aus. In Frankreich wird die Gesamtheit der Marschälle, Divisions- und Brigadegenerale der Große Generalstab der Armee genannt.
Vgl. Offiziere, Charge. In Rußland führen auch hohe Zivilbeamte den Titel General mit dem Prädikat Exzellenz. - Im Zivildienst wird der Titel »General« oft einer andern Bezeichnung vorgesetzt in der Bedeutung »Ober« oder »Haupt«, z. B.
Generaldirektor etc. -
Endlich heißen Generale die obersten Vorsteher gewisser geistlicher Orden, [* 7] so z. B. namentlich der Jesuiten und Dominikaner (Ordensgeneral).