General
(v. lat. generalis
), ein
Offizier der obersten Rangstufe, welcher größere Truppenverbände,
sei es aus einer oder mehreren
Waffen,
[* 2] befehligt.
Generalität, die Gesamtheit der Generale
eines ganzen
Heers oder aller derjenigen,
die gerade an einem
Ort versammelt sind. Der unterste
Grad als General
ist der des
Generalmajors, in
Frankreich früher maréchal
de camp, seit dem ersten Kaiserreich général
de brigade, Brigadegeneral
, meist Befehlshaber von
Brigaden
einer und derselben
Waffe.
Spanien
[* 3] hat unter dem mariscal del campo noch den besondern
Grad des
Brigadiers. Der
Generalleutnant, in
Österreich
[* 4]
Feldmarschallleutnant,
französisch jetzt général
de division, ist meist
Kommandeur einer
Division. Der General
der
Infanterie und
Kavallerie, in
Österreich
nur bei der
Kavallerie General
, bei den andern
Waffen
Feldzeugmeister genannt (in Rußland voller oder wirklicher
General
), ist Befehlshaber eines
Armeekorps oder eines größern Landesbezirks.
Frankreich hat über dem Divisionsgeneral
nur noch
den
Marschall, maréchal de
France,
Spanien den
Grad des
Generalkapitäns.
Den höchsten
Rang nimmt der
Generalfeldmarschall (s.
Feldmarschall) ein, und ihm gleich stehen in
Deutschland
[* 5] und
Österreich der
Generaloberst der
Infanterie oder
Kavallerie und der
Generalfeldzeugmeister, beides mehr Ehrentitel der Inspekteure
einer
Armee oder einer einzelnen
Waffe. Die Bedeutung der
Grade ist in den einzelnen
Ländern verschieden; so sind z. B. in Rußland
Generalmajore noch
Kommandeure einzelner
Regimenter, namentlich der
Garde. In der
Schweiz
[* 6] ist Ein General
Oberbefehlshaber
des
Heers, während die einzelnen Truppendivisionen von Obersten befehligt werden.
Kommandierender General
heißt in
Deutschland der General, welcher an der
Spitze eines
Generalkommandos (mobiles
Armeekorps oder
Provinz)
steht. General
en chef ist der Oberbefehlshaber eines
Heers ohne Rücksicht auf seinen besondern Dienstgrad.
à la suite
des
Kaisers ist in
Deutschland und Rußland Ehrentitel von
Offizieren, meist frühern Flügeladjutanten, welche dabei zu Truppenkommandos
oder zu andern, sei es militärischen, sei es diplomatischen,
Stellungen berufen sind. General du jour heißt im
Felde der General, welcher
z. B. bei Belagerungen in den
Parallelen, während der
Ruhe in
Lagern oder
Biwaks, tageweise wechselnd, den
Befehl führt; in Rußland der General im
Dienst bei dem
Kaiser, der oft mit Inspizierungsaufträgen betraut wird.
Major général ist in
Frankreich der
Chef des
Generalstabs. Ursprünglich bezeichnete General den Befehlshaber einer Heeresabteilung,
neben ihm standen die Feldobersten und Kriegshauptleute; später erhielt jede
Waffe des
Heers besondere
Generale
, die im
Krieg das
Kommando einzelner Abteilungen für bestimmte Zeit, oft
nur für den
Tag einer
Schlacht, erhielten;
erst nach dem Siebenjährigen
Krieg bildete sich das heutige
Verhältnis der dauernden
Übertragung von Truppenkommandos aus.
In
Frankreich wird die Gesamtheit der
Marschälle,
Divisions- und Brigadegenerale
der
Große
Generalstab der
Armee genannt.
Vgl. Offiziere, Charge. In Rußland führen auch hohe Zivilbeamte den Titel General mit dem Prädikat Exzellenz. - Im Zivildienst wird der Titel »General« oft einer andern Bezeichnung vorgesetzt in der Bedeutung »Ober« oder »Haupt«, z. B.
Generaldirektor etc. -
Endlich heißen Generale
die obersten Vorsteher gewisser geistlicher
Orden,
[* 7] so z. B. namentlich der
Jesuiten
und
Dominikaner (Ordensgeneral).