Geistlichkeit
,
die Gesamtheit aller Kirchenbeamten, höherer wie niederer, besonders aber derjenigen, welche durch den Empfang der Ordination nicht nur zum Predigen, sondern auch zur Verwaltung der Sakramente und überhaupt zur Ausübung der pfarramtlichen Seelsorge berechtigt sind.
Über die rechtlichen Verhältnisse dieses Standes s. Klerus;
über die geschichtliche Entwickelung desselben innerhalb der christlichen Kirche s. Hierarchie.