Geißelung
,
bei den Alten sehr gewöhnliche, äußerst schmerzhafte Leibesstrafe, welche mit einer Riemen- oder Strickpeitsche oder mit Ruten vollzogen wurde. Die spätere jüdische Gerichtspraxis bediente sich dabei geflochtener Riemen (Geißeln) und ließ dem Verbrecher durch den Gerichtsdiener die Streiche, und zwar als Maximum 39, aufzählen, letzteres, um nicht durch Verzählen wider das Gesetz zu verstoßen, welches hierbei die Zahl 40 zu überschreiten verbot.
Auch in den
Synagogen wurden Geißelungen
vollzogen (vgl.
Matth. 10, 17;. 23, 34). Die römische
Geißel
(flagellum) bestand aus ledernen
Riemen oder gedrehten
Stricken, die an einem Stiel befestigt und an den
Enden bisweilen mit
Stückchen
Blei
[* 3] oder
Eisen
[* 4] versehen waren. Die peinliche Untersuchung gegen Verbrecher geringern
Standes nahm gewöhnlich mit
der Geißelung
(flagellatio) ihren Anfang. An römischen
Bürgern aber durfte dieselbe nicht vollzogen werden,
weil sie für entehrend galt; daher widerfuhr sie meist nur Sklaven.
Auch der Kreuzesstrafe pflegte die Geißelung
vorherzugehen. Bei den
Christen kam die Geißelung
zunächst als kirchliche
Strafe in den
Klöstern
auf, ward aber als
Nachahmung der Geißelung
, welche
Christus und die
Apostel erlitten hatten, sowie in
Verbindung
mit dem
Wahn der eignen
Genugthuung für die
Sünde als freiwillige
Buße auch außerhalb des
Klosters empfohlen und durch
Petrus
Damiani allgemeiner
Gebrauch, namentlich in
Italien.
[* 5] Seit der
Kirchenversammlung zu
Konstanz
[* 6] erkaltete allmählich die Lust an der
Geißelbuße; doch erhielt sie sich bei den französischen
Franziskanern
(Cordeliers) und in
Deutschland,
[* 7] namentlich in
Thüringen, bis zur
Reformation hin. Im
Mittelalter artete dieser asketische
Eifer in eine an
Wahnsinn grenzende
Schwärmerei aus (s.
Flagellanten).