Gehre
(Gehrung), das Zusammentreffen zweier
Flächen unter irgend einem
Winkel
[* 2] (Gehrungswinkel), z. B. an
Gesimsen.
Gerade
ist die Gehre
, wenn die
Flächen unter einem rechten
Winkel zusammentreffen, so daß die den Gehrungswinkel
halbierende Gehrungslinie mit ihren
Kanten
Winkel von 45° bildet; schief, wenn die Bauteile unter einem spitzen oder stumpfen
Winkel aneinander stoßen. Für die gerade Gehrung, die bei Holzarbeiten sehr oft vorkommt, hat man verschiedene Gerätschaften,
z. B. das Gehrmaß, ein Anschlaglineal, dessen
Zunge mit dem
Klotz einen
Winkel von 45° bildet; die Gehrlade,
ein
Brett, worauf ein
Klotz befestigt ist, dessen innere Seite mit der Stoßkante des
Brettes denselben
Winkel von 45° bildet,
und an welches die zu bestoßende Gehre
angelegt und mit dem Gehrhobel bearbeitet wird. Für schiefe
Gehren bedient
man sich eines Anschlaglineals mit beweglicher, stellbarer
Zunge. Sehr erleichtert wird die
Arbeit durch die Gehrungsschneidemaschine,
welche mittels einer schmalen
Säge,
[* 3] die sich innerhalb zweier verstellbarer
Führungen bewegt, jede beliebige Gehre
zuschneidet.
Sehr künstliche
Gehren finden sich bei den
Holz- und Steinhauerarbeiten aus dem
Mittelalter.