Gebundener Verkehr
5 Wörter, 39 Zeichen
Gebundener
Verkehr heißt im Zollwesen im Gegensatz zum gebundenen Verkehr derjenige Warenverkehr
, welcher
nicht unter Zollkontrolle steht.
Eine Ware geht in den freien Verkehr, wenn sie den Zollniederlagen entnommen und ohne Begleitschein weiter transportiert, bez. verkauft wird.