Frevel
,
im allgemeinen s. v. w. Unrecht, namentlich ein solches, welches in besonders leichtfertiger Weise begangen wird;
im ältern deutschen
Recht Bezeichnung für leichtere
Vergehen polizeilicher Art, auch die
Buße, welche auf solche Frevel
gesetzt war;
wie man denn noch jetzt von Wald-, Holz-, Feldfrevel etc. spricht.